AGB der LAO Ingenieurgesellschaft mbH
1. Geltungsbereich und Grundsatz
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der LAO Ingenieurgesellschaft mbH („LAO“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher werden sind vom Angebot nicht umfasst.
(2) LAO betreibt eine digitale Plattform („LAO-Tool“) zur automatisierten und manuellen Einholung von Leitungsauskünften sowie zur Erbringung ergänzender Geodaten- und Enterprise-Services. Das „LAO-Tool“ bezeichnet die gesamte technische Plattform einschließlich Bestellprozess, Projektverwaltung und Bereitstellung der Ergebnisse.
(3) LAO ist kein Netzbetreiber, kein Vermessungsbüro, kein amtlicher Datenanbieter und kein Hersteller oder Eigentümer der bereitgestellten Planunterlagen. Alle Auskünfte stammen ausschließlich von den jeweiligen Netzbetreibern oder sonstigen Dritten.
(4) Digitale Geodatenleistungen, insbesondere GeoTIFF, Vektordaten und Viewer-Dienste, sind Dienstleistungen, keine Werkleistungen. LAO schuldet keinen konkreten technischen oder inhaltlichen Erfolg. Es findet keine Abnahme im werkvertraglichen Sinne statt.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nicht, es sei denn LAO stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB finden ausschließlich Anwendung.
2. Nutzung des LAO-Tools (Software-as-a-Service)
(1) Für die Nutzung des LAO-Tools ist eine Registrierung durch eine autorisierte natürliche Person erforderlich.
(2) Der Nutzer hat Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Verlust ist LAO unverzüglich zu informieren.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich zum Fair Use des LAO-Tools. Untersagt sind insbesondere:
- automatisierte Massenanfragen,
- Bot-Nutzung oder Scraping,
- übermäßige Systembelastung,
- Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
- Manipulation oder Störung der Systeme.
(4) Bei Verstößen gegen dies obenstehende Regelungen in Absatz 3 ist LAO berechtigt, den Zugang zum LAO-Tool vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Der Nutzer ist in diesem Fall LAO gegenüber Schadensersatzpflichtig, sofern der Schaden auf den Verstoß des Nutzers kausal zurückzuführen ist.
3. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag über die Einholung der Leitungsauskünfte kommt durch Auswahl eines Servicepakets im LAO-Tool bzw. Bestellprozess, die Prüfung der Nutzerangaben durch LAO sowie die ausdrückliche Bestellbestätigung durch LAO per E-Mail zustande. Geht dem Nutzer diese Bestellbestätigung nicht binnen drei Tagen zu, ist er verpflichtet, LAO unverzüglich zu informieren. Der Nutzer kann nicht stillschweigend von einer Bearbeitung ausgehen.
(2) Der Nutzer wählt eigenverantwortlich die Netzbetreiber aus, bei denen LAO Auskünfte einholt. LAO ist ausschließlich zur Einholung von Auskünften bei diesen ausgewählten Netzbetreibern verpflichtet.
(3) Die vollständige Ermittlung aller örtlich zuständigen Netzbetreiber obliegt ausschließlich dem Nutzer. LAO übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der angezeigten Netzbetreiberliste. Der Nutzer kann zusätzliche Netzbetreiber benennen.
(4) LAO prüft die vom Nutzer benannten Netzbetreiber im Rahmen des jeweiligen Projekts. Sofern keine Ablehnung erfolgt, wird der benannte Netzbetreiber dem Projekt hinzugefügt und angefragt. Sofern LAO den benannten Netzbetreiber nicht in das Projekt aufnimmt, informiert LAO den Nutzer per E-Mail binnen 14 Tagen über die Nichtaufnahme und die Gründe.
(5) Erhält der Nutzer innerhalb des o. g. Zeitraums weder eine Bestätigung über die Aufnahme und Anfrage noch eine Mitteilung über die Nichtaufnahme, ist der Nutzer verpflichtet, bei LAO nachzufragen. LAO übernimmt keine Verantwortung dafür, dass ein vom Nutzer benannter Netzbetreiber ohne Rückmeldung berücksichtigt wird. Die eingehenden Auskünfte der Netzbetreiber werden im LAO-Tool gespeichert und ausschließlich dort zur Verfügung gestellt. Eine zusätzliche Übermittlung per E-Mail erfolgt nicht. Der Nutzer ist verpflichtet, den Projektstand regelmäßig (alle 3 Tage) im LAO-Tool zu prüfen.
(6) Alle durch Netzbetreiber übermittelten Pläne, Karten, Skizzen, Leitungsschutzanweisungen oder sonstigen Unterlagen beziehen sich ausschließlich auf die vom Nutzer bei LAO ausgewählten Netzbetreiber. Für die Einholung von Auskünften weiterer Netzbetreiber, Behörden, TöB oder sonstiger Stellen ist der Nutzer selbst verantwortlich.
(7) LAO ist berechtigt, im eigenen Ermessen im Namen des Nutzers bei Gemeinden oder Städten sogenannte Versorgungsträgerlisten (Listen der Träger öffentlicher Belange/„TÖB-Listen“) anzufragen, um potenziell weitere potenziell zuständige Netzbetreiber zu identifizieren. Etwaige Gebühren trägt der Nutzer. Einzelheiten zu Umfang, Durchführung und rechtlicher Einordnung solcher Anfragen ergeben sich aus Ziffer 4.4 dieser AGB.
(8) Bearbeitungszeiten der Netzbetreiber können intern mehrere Wochen betragen; LAO hat hierauf keinen Einfluss.
(9) Zur Speicherung, Aufbewahrung, Archivierung und Löschung von Projektdaten gelten ausschließlich die Regelungen in Ziffer 12 dieser AGB.
4. Leistungen: Leitungsauskunft in verschiedenen Service-Paketen
LAO holt im Namen des Nutzers bei den vom Nutzer ausgewählten Netzbetreibern Auskünfte über vorhandene oder nicht vorhandene Ver- und Entsorgungsanlagen ein und stellt diese sodann im LAO-Tool bereit.
Der Nutzer sichert mit der Nutzung des Services zu, dass er über ein berechtigtes Interesse zur Einholung von Leitungsauskünften verfügt.
Der Nutzer bevollmächtigt LAO ausdrücklich zur Nutzung seines Namens für die Kontaktaufnahme mit den Netzbetreibern und erklärt, dass er gegenüber den Netzbetreibern auskunftsberechtigt ist.
LAO ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Nutzers zu prüfen und übernimmt keine Verantwortung dafür, ob der Netzbetreiber den Nutzer als auskunftsberechtigt ansieht.
LAO handelt ausschließlich als technischer Übermittler der Anfrage („Bote“) und übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung der Anfrage sowie für die Reaktion oder Nicht-Reaktion des Netzbetreibers.
Der Nutzer ist berechtigt, im Rahmen der Leitungsauskunft die unten in Ziff. 4.1-4.4 beschriebenen Service-Pakete zu wählen.
4.1 Standard-Service
(1) LAO stellt dem Nutzer ein Rechercheergebnis zu den mutmaßlich in der Anfrageregion zuständigen Netzbetreibern zur Verfügung. Diese Recherche erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine verbindliche oder abschließende Aufstellung aller relevanten Netzbetreiber dar. Der Nutzer ist sich dessen ausdrücklich bewusst und verpflichtet sich, eigenständig alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere seinen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen und die tatsächliche Zuständigkeit der Netzbetreiber zu überprüfen. LAO übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Rechercheergebnisse und haftet nicht für Fehler, Auslassungen oder fehlende Einträge in dieser Liste. Der Nutzer ist verpflichtet, die Rechercheergebnisse kritisch zu prüfen und erforderlichenfalls durch eigene Ermittlungen oder Rückfragen vor Ort zu verifizieren. Das Rechercheergebnis dient lediglich der Vorbereitung von Anfragen bei den Netzbetreibern. Die Auswahl der Netzbetreiber, bei denen letzten Endes über LAO oder in sonstiger Weise eine Leitungsauskunft eingeholt wird, obliegt dem Nutzer.
(2) Der Nutzer erhält Zugang zum LAO-Tool und damit zum digitalen Projektmanagementsystem.
(3) LAO erstellt eine strukturierte Projektmappe, d. h. eine projektbezogene digitale Dokumentensammlung mit geordneter Ablage der im Projekt eingegangenen Unterlagen (z. B. Pläne, Schreiben, Rückmeldungen und Hinweise der Netzbetreiber) und stellt diese im LAO-Tool zum Download bereit.
(4) LAO fordert automatisiert die Planunterlagen jener Netzbetreiber an, die der Nutzer ausgewählt hat und Auskünfte per E-Mail erteilen.
(5) Die eingehenden Rückmeldungen der Netzbetreiber werden durch ein automatisiertes Verfahren ausgewertet und in die folgenden Kategorien (Status) eingeordnet:
- „Betroffen“ – Die Rückmeldung des Netzbetreibers enthält Hinweise auf im Projektgebiet liegende Versorgungsanlagen oder entsprechende Sperrflächen.
Diese Einstufung beruht ausschließlich auf den durch den Netzbetreiber bereitgestellten Informationen.
- „Nicht Betroffen“ – Die Rückmeldung des Netzbetreibers enthält den Hinweis, dass nach aktuellem Kenntnisstand keine Versorgungsanlagen im abgefragten Bereich vorhanden sind.
LAO übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Aussage des Netzbetreibers.
- „Sonderfall“ – Die Rückmeldung des Netzbetreibers ist unklar, unvollständig, enthält widersprüchliche Angaben oder es liegen keine eindeutigen Informationen vor, die eine eindeutige Zuordnung ermöglichen.
In diesen Fällen ist der Nutzer verpflichtet, selbstständig direkt beim Netzbetreiber nachzufragen.
(6) Eine darüberhinausgehende inhaltliche, technische oder fachliche Prüfung findet im Standard-Service nicht statt.
(7) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass LAO keine eigene Aussage über die Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit der angefragten Maßnahme trifft. Die Feststellung, ob und in welchem Umfang Versorgungsanlagen im angefragten Bereich betroffen oder nicht Betroffen sind, obliegt ausschließlich dem jeweiligen Netzbetreiber. Die von LAO angezeigte Statuskategorie stellt lediglich die (automatisierte) Auswertung und Einordnung der Netzbetreiberantwort dar und gibt deren vermutlichen, systemseitig eingeschätzten Inhalt wieder. Diese Klassifizierung basiert teilweise auf automatisierten Verfahren und statistischen Wahrscheinlichkeiten. Der Nutzer ist verpflichtet, jede Netzbetreiberantwort vollständig zu lesen und sich selbst Gewissheit über deren Inhalt zu verschaffen. Die Statusanzeige dient lediglich als unverbindliche Hilfestellung. Dies gilt insbesondere für als „nicht betroffen“ klassifizierte Rückmeldungen, die stets im Original zu prüfen sind. Etwaige Hervorhebungen oder „Markierungen“ im System basieren ausschließlich auf automatisch identifizierten typischen Hinweisstellen; es können darüber hinaus weitere relevante Hinweise enthalten sein, die nicht automatisch markiert wurden.
(8) LAO ist berechtigt, dem Nutzer einzelne Funktionen oder Leistungsteile höherwertiger Servicepakete als kostenlose „Probeexemplare“ zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer ermächtigt LAO zu diesem Zweck zur Nutzung der hierfür erforderlichen Rechte und technischen Funktionen. Mit der Nutzung der kostenlosen Probeexemplare erklärt sich der Nutzer mit sämtlichen hierfür geltenden Pflichten dieser AGB einverstanden.
(9) Kostenlose (Zusatz)-Leistungen oder Probeexemplare können Werbeinhalte Dritter enthalten. LAO ist nicht verantwortlich für den Inhalt dieser Werbung und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
4.2 Komfort-Service
(1) Zusätzlich zu den Leistungen des Standard-Service beschafft LAO im Komfort-Service die Planunterlagen jener Netzbetreiber, die Auskünfte ausschließlich über Webportale bereitstellen.
(2) Die erhaltenen Unterlagen werden zusammengeführt und im LAO-Tool bereitgestellt.
(3) Der Nutzer beauftragt LAO damit, im Auftrag des Nutzers auf die im Bestellprozess ausgewählten Webportale der Netzbetreiber zuzugreifen und dort die entsprechenden Auskünfte abzurufen. Mit dieser Beauftragung erkennt der Nutzer die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Portalbetreiber und der Netzbetreiber an; der Nutzer sichert zu, die Bedingungen vollständig gelesen und verstanden zu haben, LAO schuldet keine Beratung über Inhalte der Portalbedingungen. Der Nutzer stellt LAO auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Nutzer entstehen. Die Nutzungsbedingungen der Portale sind über die Verlinkung im LAO-Tool und Netzbetreiberauswahl abrufbar. Hat der Nutzer keinen Zugang zu den jeweiligen Nutzungsbedingungen oder liegen sie ihm nicht vor, ist er verpflichtet, diese vor Nutzung des Dienstes bei LAO anzufordern.
(4) Unkenntnis der Nutzungsbedingungen entbindet den Nutzer nicht von seiner Verantwortung, die jeweiligen Regelungen einzuhalten.
(5) Soweit dies für den Abruf der Auskünfte erforderlich ist, kann LAO im Auftrag des Nutzers Nutzungsvereinbarungen gegenüber Portalbetreibern oder Netzbetreibern akzeptieren oder bestätigen. Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche daraus entstehenden Verpflichtungen einzuhalten. LAO übernimmt hierfür keine Haftung.
(6) Bei der Bereitstellung digitaler Unterlagen (Vektordaten) durch den Netzbetreiber verpflichtet sich der Nutzer, die jeweils geltenden Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen sowie die Leitungsschutzanweisungen der Netzbetreiber einzuhalten. LAO haftet nicht für Verstöße des Nutzers gegen diese Bestimmungen.
(7) Eine inhaltliche, technische oder fachliche Prüfung der über Portale abgerufenen Unterlagen findet auch im Komfort-Service nicht statt.
4.3 Full-Service
(1) Zusätzlich zu den Leistungen des Komfort-Service kontaktiert LAO sämtliche ausgewählten Netzbetreiber erneut, um ausstehende Rückmeldungen einzuholen.
(2) LAO nimmt im Full-Service sofern erforderlich im eigenen Ermessen auch telefonischen Kontakt mit Netzbetreibern auf, um den Stand der Bearbeitung zu klären und die Auskunftseinholung zu beschleunigen.
(3) Der Nutzer ermächtigt LAO ausdrücklich, sowohl schriftlich als auch telefonisch mit den ausgewählten Netzbetreibern in seinem Namen Kontakt aufzunehmen und Rückfragen zu stellen, soweit dies für die Einholung der Auskünfte erforderlich ist.
(4) Die eingegangenen Unterlagen werden hinsichtlich Vollständigkeit der Dateien, Lesbarkeit und sowie technische Verwendbarkeit geprüft (Qualitätssicherung).
(5) Eine technische, inhaltliche oder fachliche Plausibilitätsprüfung oder Bewertung der Unterlagen erfolgt ausdrücklich nicht.
(6) Kann LAO trotz schriftlicher und telefonischer Kontaktaufnahme binnen 14 Tagen keine Rückmeldung eines Netzbetreibers erhalten, wird der Status „Keine Rückmeldung“ vergeben. Dieser Status bedeutet, dass der betreffende Netzbetreiber auf die Anfrage nicht reagiert hat und keine Aussage getroffen werden konnte. Der Status kann auch bedeuten, dass der betreffende Netzbetreiber nicht erreicht wurde. Der Nutzer ist verpflichtet, in solchen Fällen selbstständig weitere Schritte zur Klärung beim Netzbetreiber einzuleiten.
4.4 Anfrage bei Kommunen (Gemeinden und Städten) bezüglich Versorgungsträgerlisten (Qualitätssicherung)
LAO ist darüber hinaus im eigenen Ermessen bei allen Servicepaketen (Ziff. 4.1-4-3) dazu berechtigt, zur Verbesserung der Service- und Ergebnisqualität für das jeweilige Bauvorhaben im Namen des Nutzers Anfragen an Gemeinden oder Städte zu stellen, um eine Liste der im Gebiet benannten Versorgungs- und Entsorgungsträger (Versorgungsträgerlisten) anzufordern. Eine solche Übersicht wird in manchen Kommunen auch als „Liste der Träger öffentlicher Belange“-Liste („TöB-Liste“) oder vergleichbar bezeichnet. LAO weist darauf hin, dass TöB-Listen je nach Kommune zusätzliche Angaben enthalten können, die nicht ausschließlich Versorgungs- und Entsorgungsträger betreffen. LAO nutzt ausschließlich solche Informationen, die nach Einschätzung von LAO für Versorgungs- und Entsorgungsträger im Zusammenhang mit der Leitungsauskunft relevant sind; weitergehende Inhalte oder sonstige Zusatzinformationen werden nicht weitergegeben/weitergenutzt.
Der Nutzer ermächtigt LAO ausdrücklich, auch gegenüber kommunalen Stellen unter Verwendung seines Namens aufzutreten. LAO übernimmt keine Verantwortung dafür, ob oder in welchem Umfang die betreffende Kommune eine Antwort erteilt. LAO weist darauf hin, dass Gemeinden und Städte rechtlich nicht verpflichtet sind, entsprechende Auskünfte zu erteilen bzw. Listen herauszugeben.
Etwaige Rückmeldungen der Gemeinden haben ausschließlich informativen Charakter und entfalten keine rechtliche Bindungswirkung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Die Anfrage bei Gemeinden stellt eine freiwillige Zusatzmaßnahme der Qualitätssicherung dar und begründet keinerlei Verpflichtung von LAO, bei jedem Projekt eine solche Anfrage zu stellen oder aktuelle Listen einzuholen.
Diese freiwillige Maßnahme entbindet den Nutzer nicht von seiner eigenen Verpflichtung, die Vollständigkeit der im Projektgebiet relevanten Netzbetreiber zu ermitteln und sicherzustellen. Eine Gewähr für das Vorhandensein, die Aktualität oder die Vollständigkeit der durch Kommunen bereitgestellten Versorgungsträgerlisten wird durch LAO ausdrücklich nicht übernommen.
5. Leistung: Digitalisierungs-Service LAO-MAP
LAO bietet ergänzend zur Leitungsauskunft auf Anfrage digitale Dienstleistungen zur Verarbeitung, Visualisierung und Aufbereitung der von Netzbetreibern bereitgestellten Planunterlagen an. Hierzu gehören insbesondere die Georeferenzierung von Plänen (GeoTIFF), die Digitalisierung bzw. Vektorisierung von Leitungsverläufen sowie die Erstellung des ALL-in-ONE-Leitungsplans (LAO-MAP) in Form von Vektordaten oder einer webbasierten Onlinekarte.
Die LAO-MAP hat den Charakter einer Übersichtskarte und soll es dem Nutzer ermöglichen, sich schneller zu orientieren und die vorliegenden Leitungsinformationen besser zu strukturieren. Die LAO-MAP ersetzt nicht die Leitungsauskunft der Netzbetreiber und stellt keine eigenständige oder verbindliche Auskunft über die Lage von Versorgungsanlagen dar, sondern lediglich eine unverbindliche Orientierungshilfe. Maßgeblich für die Durchführung von Bau- und Planungsmaßnahmen sind ausschließlich die originalen, vom jeweiligen Netzbetreiber bereitgestellten Unterlagen sowie ggf. deren Leitungsschutzanweisungen und Nutzungsbedingungen. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Originalunterlagen insbesondere auf der Baustelle verfügbar zu halten und zu beachten.
LAO schuldet insbesondere keine Maßhaltigkeit, keine technische oder geometrische Genauigkeit, keine vollständige oder inhaltlich richtige Abbildung von Leitungsverläufen sowie keinen bestimmten Erfolg der Digitalisierung.
Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Ergebnisse des Digitalisierungs-Service eigenständig zu prüfen und diese nicht als Ersatz für die originale Leitungsauskunft der Netzbetreiber zu verwenden. Sie tritt in allen Fällen nur neben die Leitungsauskünfte, deren Informationen denen aus dem Digitalisierungs-Service in jedem Fall vorgehen.
LAO übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder Weiterverwendung digitalisierter Daten entstehen. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 10.
5.1 GeoTIFF (Georeferenzierung)
(1) LAO georeferenziert die vom Netzbetreiber bereitgestellten Pläne anhand von mindestens drei Passpunkten.
(2) Die Genauigkeit der Georeferenzierung hängt ausschließlich von der Qualität, Lesbarkeit und Aktualität der Originalunterlagen ab. LAO hat auf diese Einflussfaktoren keinen Einfluss.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die georeferenzierten Daten durch Ortsvergleich, Maßkontrolle und weitere geeignete Prüfverfahren eigenständig zu verifizieren.
(4) LAO übernimmt keine Gewähr für Maßhaltigkeit, Lagegenauigkeit, Orthogonalität und vollständige Übereinstimmung mit der Örtlichkeit oder die technische Nutzbarkeit der Daten im System des Nutzers.
5.2 Vektordaten (Vektorisierung)
(1) LAO digitalisiert den in der georeferenzierten GeoTIFF-Datei enthaltenen Leitungsverlauf und überführt diesen in ein vektorbasiertes Datenmodell.
(2) Erfasst werden ausschließlich:
- der Leitungsverlauf,
- der Name des Netzbetreibers, sofern eindeutig erkennbar,
- die Sparte, sofern eindeutig erkennbar.
Weitere Metadaten werden nicht erhoben.
Sofern der Nutzer eine darüber hinausgehende Attribuierung oder zusätzliche Datenfelder wünscht, ist hierfür eine gesonderte Beauftragung erforderlich.
(3) Die vektorisierten Daten werden dem Nutzer in den Formaten Shape, DXF und KML bereitgestellt.
(4) Die Genauigkeit der Vektordaten hängt vollständig von der Qualität und Genauigkeit der zugrunde liegenden Netzbetreiberunterlagen ab. LAO hat hierauf keinen Einfluss, kann und wird diese nicht auf Richtigkeit prüfen und übernimmt hierfür keine Haftung. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 10.
(5) Bei der Transformation von Vektordaten in andere Koordinatensysteme können erhebliche Abweichungen auftreten. Der Nutzer ist verpflichtet, diese eigenständig zu prüfen und mit der Örtlichkeit abzugleichen.
(6) Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die bereitgestellten Daten in seinen CAD-, GIS- oder sonstigen Fachsystemen importiert und verarbeitet werden können.
(7) LAO übernimmt keine Haftung für Inkompatibilitäten, technische Abweichungen oder fehlerhafte Darstellungen in Drittsoftware. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 10.
(8) Der Nutzer ist verpflichtet, die übermittelten Leitungsbestände eigenständig auf Plausibilität, Vollständigkeit, Konsistenz sowie Übereinstimmung mit der Örtlichkeit zu prüfen.
(9) Der Nutzer ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Daten im korrekten Koordinatensystem (EPSG-Code) genutzt werden. LAO übernimmt keine Haftung für Fehler, die durch ein falsches oder fehlendes Koordinatensystem entstehen. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 10.
(10) Die Vektorisierung stellt keinen Ersatz für die Leitungsauskunft dar. LAO weist ausdrücklich darauf hin, dass die digitalisierten Daten nicht sämtliche Informationen einer ordnungsgemäß eingeholten Leitungsauskunft enthalten und dient ausschließlich der Übersicht. Der Nutzer verpflichtet sich, für Planungs- und Bauzwecke ausschließlich die originalen Unterlagen der Netzbetreiber zu verwenden. LAO haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung oder Weiterverwendung der Vektordaten entstehen.
5.3 Integration von digitalen Vektordaten der Netzbetreiber
(1) LAO bietet die Integration und technische Aufbereitung von externen digitalen Vektordaten als Zusatzdienstleistung an. Es handelt sich um eine rein technische Bearbeitung ohne jegliche Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses.
(2) Die von Netzbetreibern bereitgestellten Daten werden durch LAO ausschließlich auf technische Lesbarkeit geprüft. Eine Prüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, fachliche Plausibilität, geometrische Konsistenz oder sonstige inhaltliche Aspekte erfolgt nicht.
(3) LAO übernimmt die übermittelten Daten unverändert in den Integrationsprozess und führt lediglich eine technische Standardisierung, Layerzusammenführung oder – sofern erforderlich – Formatkonvertierung durch. LAO haftet nicht für Fehler, Ungenauigkeiten, Auslassungen, widersprüchliche Angaben oder fehlende Inhalte der gelieferten Daten.
(4) Kann die Spartenzuordnung oder Netzbetreiberzuordnung nicht eindeutig aus den angelieferten Unterlagen abgeleitet werden, wird der entsprechende Datensatz als „unbekannt“ oder „nicht zuordenbar“ gekennzeichnet. Eine darüber hinausgehende Klärungspflicht besteht für LAO nicht, eine Klärung ist durch den Nutzer selbst vorzunehmen.
(5) LAO übernimmt keine Garantie dafür, dass die gelieferten Daten technisch korrekt, vollständig exportierbar, konsistent oder kompatibel mit den Systemen des Nutzers sind. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Daten im richtigen Koordinatensystem vorliegen und in seinen CAD-, GIS- oder sonstigen Programmen verarbeitet werden können.
(6) Die aus der Integration resultierenden Daten können erhebliche Abweichungen, Unschärfen, Datenverluste oder Interpretationsfehler enthalten. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche integrierten Daten vollständig, sorgfältig und eigenverantwortlich zu prüfen und diese vor einer weiteren Verwendung mit der Örtlichkeit abzugleichen.
(7) Die durch LAO integrierten Daten ersetzen nicht die originalen Leitungsauskünfte der Netzbetreiber. Sie dürfen nicht als Grundlage für Bauausführungen, Planungsschritte oder sicherheitsrelevante Entscheidungen verwendet werden. Für solche Zwecke sind ausschließlich die originalen Netzbetreiberunterlagen maßgeblich.
(8) Die Haftung von LAO für sämtliche Schäden im Zusammenhang mit der Integration digitaler Daten wird – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf den Vertragstypischen Schaden pro Schadensfall begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
Die gesetzlichen Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
Bei Ereignissen höherer Gewalt sind die Vertragspartner für die Dauer der Störung von ihren Pflichten befreit.
Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 10.
auf das Für Schäden, die aus fehlerhaften, unvollständigen, unrichtigen oder widersprüchlichen Eingangsdaten der Netzbetreiber oder der Nutzers entstehen, haftet LAO nicht.
(9) Reklamationen gegen die technische Ausführung der Integration sind innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung gegenüber LAO geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vollständig abgenommen, sofern es sich nicht um verdeckte Mängel handelt. Reklamationen können ausschließlich technische Exportfehler betreffen.
(10) Nachgereichte Daten von Netzbetreibern werden von LAO nur dann berücksichtigt, wenn der Nutzer dies separat beauftragt. Eine nachträgliche Integration ist nicht geschuldet.
(11) LAO behält sich vor, die Integration ganz oder teilweise abzulehnen, wenn die Daten unlesbar, technisch defekt, unvollständig oder nicht eindeutig zuordenbar sind oder wenn die Verarbeitung für LAO unverhältnismäßig aufwändig wäre. Eine Pflicht zur Verarbeitung besteht nicht.
5.4 Der ALL in ONE Leitungsplan (Gesamttrassenplan)
(1) Der „ALL-IN-ONE Leitungsplan“ („LAO-Gesamttrassenplan“) ist eine Zusammenführung und Darstellung der von den ausgewählten Netzbetreibern zurückgemeldeten Leitungsverläufe und Leitungsauskünfte in Form einer digitalen Übersichtskarte. Die zugrunde liegenden Leitungsauskünfte können im LAO-Tool im Original eingesehen werden. Der LAO-Gesamttrassenplan dient ausschließlich der schnellen Orientierung und der übersichtlichen Darstellung der vorhandenen Fremdleitungsbestände und ersetzt keine Leitungsauskunft der Netzbetreiber bzw. die detaillierte Befassung mit dieser.
Sofern die vektorisierten Daten des LAO-Gesamttrassenplans für Planungszwecke genutzt werden, ist dem Nutzer bewusst, dass es sich um technisch aufbereitete Übersichtsdaten handelt, bei denen lagebezogene und geometrische Ungenauigkeiten/Abweichungen von den Leitungsauskünften der Netzbetreiber auftreten können und die nicht den Charakter eines amtlichen Vermessungsdokuments oder eines verbindlichen Lageplans haben. Für eine detaillierte und verlässliche Planung sowie für die Bauausführung ist die tatsächliche Leitungslage in der Örtlichkeit zu prüfen und – soweit erforderlich – durch geeignete Maßnahmen (z. B. Ortung, Suchschachtung, Freilegung und Vermessung) zu verifizieren; in diesem Zusammenhang sind auch die Leitungsschutzanweisungen der Netzbetreiber und einschlägiges technisches Regelwerk (z. B. DVGW GW 315) zu beachten.
Der Nutzer beauftragt LAO mit der Zusammenführung und Darstellung der vom Netzbetreiber zurückgemeldeten Leitungsverläufe in einer Karte („LAO-Gesamttrassenplan“). LAO erstellt diese Daten aus den Ergebnissen der im Rahmen des Full-Service durchgeführten Auskunftseinholung und Datenaufbereitung, die Bestandteil dieses Leistungspakets sind.
(2) Der LAO-Gesamttrassenplan kann aufgrund verschiedener Faktoren Ungenauigkeiten/Abweichungen enthalten, insbesondere durch:
- Abweichungen in den Originaldaten der Netzbetreiber,
- manuelle oder automatische Digitalisierungsschritte,
- Koordinatentransformationen,
- Interpretationsspielräume bei der Datenaufbereitung.
Der Nutzer ist sich dessen bewusst und verwendet den LAO-Gesamttrassenplan unter eigener Prüfung/Hinzuziehung der original-Leitungsauskünfte und Verantwortung sowie ausschließlich zu dem vorgesehenen Zweck als Übersichtskarte.
(3) Der LAO-Gesamttrassenplan stellt kein amtliches Vermessungsdokument dar und ersetzt keinen amtlichen Lageplan.
(4) Der LAO-Gesamttrassenplan dient ausschließlich der Visualisierung und Aufbereitung von vorhandenen Geodaten zum Zwecke der Übersicht; im Übrigen gilt Abs. (1).
(5) Für die Nutzung einer webbasierten LAO-MAP ist eine stabile Internetverbindung sowie ein geeignetes Endgerät erforderlich. LAO haftet nicht für Einschränkungen, die aus technischen Bedingungen der Nutzerhardware oder -software entstehen.
(6) Die Inhalte des LAO-Gesamttrassenplan sind vor Beginn von Bau- oder Planungsmaßnahmen durch den Nutzer eigenständig auf Richtigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit der Örtlichkeit sowie den original-Leitungsauskünften zu prüfen.
(7) Der Nutzer ist verpflichtet, die gelieferte LAO-MAP innerhalb von 5 Werktage nach Bereitstellung auf Vollständigkeit und technische Verwendbarkeit zu prüfen.
(8) Wird LAO ausschließlich mit der Erstellung der LAO-MAP beauftragt, verarbeitet LAO sämtliche gelieferten Daten ohne inhaltliche Prüfung. LAO übernimmt keine Haftung für Fehler oder Schäden, die aus unvollständigen, fehlerhaften oder inkonsistenten Ausgangsdaten entstehen. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 10.
6. Leistung: Zusatz-Service (Veredelungen)
(1) Im Zusatz -Service bietet LAO zusätzliche Dienstleistungen wie Sortierungen, Strukturierungen, Datenveredelungen und projektbezogene Aufbereitungen an.
(2) Diese Leistungen stellen keine Leitungsauskunft dar und ersetzen diese nicht.
(3) Der Zusatz-Service ist separat zu beauftragen.
7. Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, die relevanten Netzbetreiber auszuwählen und deren Vollständigkeit sicherzustellen.
(2) Der Nutzer hat weitere Netzbetreiber zu ergänzen, sofern ihm diese bekannt sind. LAO übernimmt keine Haftung für fehlende Netzbetreiber. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 10.
(3) Der Nutzer prüft sämtliche Unterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Lesbarkeit, Vollständigkeit, Plausibilität, örtliche Übereinstimmung und technische Importierbarkeit. Der Nutzer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter entsprechend geschult sind.
(4) Bauarbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn sämtliche erforderlichen Auskünfte vollständig vorliegen.
(5) Der Nutzer ist für die Überprüfung von GPS-Daten, örtlichen Gegebenheiten und möglichen Abweichungen von den Plänen verantwortlich.
(6) Leitungsschutzanweisungen sind zwingend einzuhalten.
(7) Der Nutzer trägt die Verkehrssicherungspflichten für sein Bauvorhaben.
8. Verfügbarkeit des LAO-Tools
(1) LAO schuldet keine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit des Systems. Das System hat auf das Jahr gerechnet eine Verfügbarkeit von mindestens 99,5%.
(2) Systemupdates, KI-Modellupdates, Wartungsarbeiten, Serverausfälle oder sonstige technische Störungen können jederzeit auftreten.
(3) Der Nutzer bleibt verpflichtet, erforderlichenfalls Auskünfte direkt bei Netzbetreibern einzuholen.
9. Digitale Leistungen
(1) Für digitale Geodatenleistungen wie GeoTIFF, Vektorisierung oder LAO-Map gelten die Regelungen in Ziffer 1 Abs. (4) sowie Ziffer 5 dieser AGB entsprechend. Es besteht keine Gewährleistung für technische Kompatibilität, Richtigkeit, Maßhaltigkeit oder Vollständigkeit.
10. Haftung
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Projekte mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf vor Beginn der Bauarbeiten im LAO-Tool einzustellen. LAO übernimmt keine Aussage oder Garantie hinsichtlich der Bearbeitungsdauer, da diese wesentlich von den jeweiligen Antwortzeiten der Netzbetreiber abhängig ist.
LAO haftet nicht dafür, dass Auskünfte nicht rechtzeitig vorliegen. Es obliegt ausschließlich dem Nutzer, die Anfragen mit angemessenem zeitlichem Vorlauf zu veranlassen, um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden.
(2) LAO haftet für Schäden des Nutzers nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet LAO auch bei einfacher Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet LAO im Übrigen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung von LAO je Schadenfall auf 5.000.000 € für Personen- und Sachschäden sowie auf 2.000.000 € für Vermögensschäden begrenzt.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
(5) Die gesetzlichen Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
(6) Eine darüber hinausgehende Haftung kann ausschließlich projektbezogen und nur aufgrund einer ausdrücklichen, schriftlichen Individualvereinbarung gegen Aufpreis zwischen LAO und dem Nutzer vereinbart werden.
(7) LAO haftet insbesondere nicht für:
- unvollständige Netzbetreiberauswahl des Nutzers an jedweder Stelle, insbesondere im Rahmen des Bestellprozesses,
- Fehler, Auslassungen oder Abweichungen in Netzbetreiberunterlagen,
- Verzögerungen durch Netzbetreiber,
- nicht importierbare GeoTIFF- oder Vektordaten,
- Abweichungen zwischen Plan und Örtlichkeit,
- Verstoß des Nutzers gegen Leitungsschutzanweisungen,
- System- oder Internetausfälle,
- höhere Gewalt.
(8) Der Nutzer trägt die Beweislast dafür, dass ein Schaden durch fehlerhafte Daten von LAO verursacht wurde.
(9) LAO weist darauf hin, dass in den von Netzbetreibern übermittelten Planunterlagen teilweise Hinweise auf weitere Versorgungsanlagen enthalten sein können. Aufgrund des hohen Automatisierungsgrades der Datenverarbeitung kann LAO nicht zusichern, dass derartige Hinweise vollständig erkannt, verarbeitet oder in der Leitungsauskunft dargestellt werden.
(10) Die abschließende Sichtung, Bewertung und Berücksichtigung sämtlicher Planunterlagen der Netzbetreiber obliegt ausschließlich dem Nutzer. LAO übernimmt hierfür keine Haftung.
11. Datenschutz
(1) LAO verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß DSGVO.
(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich auf Servern innerhalb der EU gespeichert.
(3) Anonymisierte Nutzungsdaten dürfen zur Verbesserung des Systems verarbeitet werden.
(4) Der Nutzer verpflichtet seine Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses.
(5) Im Übrigen gelten die Bestimmungen unsere Datenschutzerklärung unter https://leitungsauskunft-online.de/datenschutz/.
12. Aufbewahrung und Löschung
(1) LAO speichert Projektdaten für die Dauer des technischen und betrieblichen Erfordernisses. Ein Anspruch des Nutzers auf dauerhafte Speicherung oder jederzeitigen Zugriff auf sämtliche Daten besteht nicht. LAO betreibt das LAO-Tool nicht als Archivsystem.
(2) LAO ist jederzeit berechtigt, Daten zu archivieren oder zu löschen, sofern dies aus technischen, betrieblichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Eine vorherige Mitteilung an den Nutzer erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
(3) Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, sämtliche Unterlagen nach Bereitstellung eigenständig und rechtzeitig binnen 3 Monaten herunterzuladen und dauerhaft zu sichern.
(4) Netzbetreiber oder sonstige berechtigte Stellen können die sofortige Löschung bestimmter Daten verlangen. LAO ist verpflichtet, solche Löschverlangen unverzüglich umzusetzen. Ein Anspruch des Nutzers auf Fortbestand dieser Daten besteht in solchen Fällen nicht.
(5) LAO übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Nutzer bereitgestellte Unterlagen nicht rechtzeitig herunterlädt oder eigenständig sichert. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 10.
13. Sperrung des Zugangs
LAO kann den Zugang ohne Vorankündigung sperren bei Missbrauch, schwerwiegendem Verstoß gegen die AGB, Sicherheitsrisiken, übermäßiger Nutzung, Bot-Aktivität oder Zahlungsverzug.
14. Technische Manipulation
(1) Manipulationen, Reverse Engineering, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder Störungen des Tools sind streng untersagt und berechtigt LAO zur Sperrung des Zugangs ohne Vorankündigung.
(2) LAO ist berechtigt, technische Systeme zur Angriffserkennung und Missbrauchsprävention einzusetzen.
15. Salvatorische Ersetzungsregel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
16. Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Offenbach am Main.
Stand 21.03.2026

