AGB der LAO Ingenieurgesellschaft mbH

1. Geltungsbereich und Grundsatz

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der LAO Ingenieurgesellschaft mbH („LAO“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher werden sind vom Angebot nicht umfasst.

(2) LAO betreibt eine digitale Plattform („LAO-Tool“) zur automatisierten und manuellen Einholung von Leitungsauskünften sowie zur Erbringung ergänzender Geodaten- und Enterprise-Services. Das „LAO-Tool“ bezeichnet die gesamte technische Plattform einschließlich Bestellprozess, Projektverwaltung und Bereitstellung der Ergebnisse.

(3) LAO ist kein Netzbetreiber, kein Vermessungsbüro, kein amtlicher Datenanbieter und kein Hersteller oder Eigentümer der bereitgestellten Planunterlagen. Alle Auskünfte stammen ausschließlich von den jeweiligen Netzbetreibern oder sonstigen Dritten.

(4) Digitale Geodatenleistungen, insbesondere GeoTIFF, Vektordaten und Viewer-Dienste, sind Dienstleistungen, keine Werkleistungen. LAO schuldet keinen konkreten technischen oder inhaltlichen Erfolg. Es findet keine Abnahme im werkvertraglichen Sinne statt.

(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nicht, es sei denn LAO stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB finden ausschließlich Anwendung.

2. Nutzung des LAO-Tools (Software-as-a-Service)

(1) Für die Nutzung des LAO-Tools ist eine Registrierung durch eine autorisierte natürliche Person erforderlich.

(2) Der Nutzer hat Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Verlust ist LAO unverzüglich zu informieren.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich zum Fair Use des LAO-Tools. Untersagt sind insbesondere:

  • automatisierte Massenanfragen,
  • Bot-Nutzung oder Scraping,
  • übermäßige Systembelastung,
  • Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
  • Manipulation oder Störung der Systeme.

(4) Bei Verstößen gegen dies obenstehende Regelungen in Absatz 3 ist LAO berechtigt, den Zugang zum LAO-Tool vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Der Nutzer ist in diesem Fall LAO gegenüber Schadensersatzpflichtig, sofern der Schaden auf den Verstoß des Nutzers kausal zurückzuführen ist.

3. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag über die Einholung der Leitungsauskünfte kommt durch Auswahl eines Servicepakets im LAO-Tool bzw. Bestellprozess, die Prüfung der Nutzerangaben durch LAO sowie die ausdrückliche Bestellbestätigung durch LAO per E-Mail zustande. Geht dem Nutzer diese Bestellbestätigung nicht binnen drei Tagen zu, ist er verpflichtet, LAO unverzüglich zu informieren. Der Nutzer kann nicht stillschweigend von einer Bearbeitung ausgehen.

(2) Der Nutzer wählt eigenverantwortlich die Netzbetreiber aus, bei denen LAO Auskünfte einholt. LAO ist ausschließlich zur Einholung von Auskünften bei diesen ausgewählten Netzbetreibern verpflichtet.

(3) Die vollständige Ermittlung aller örtlich zuständigen Netzbetreiber obliegt ausschließlich dem Nutzer. LAO übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der angezeigten Netzbetreiberliste. Der Nutzer kann zusätzliche Netzbetreiber benennen.

(4) LAO prüft die vom Nutzer benannten Netzbetreiber im Rahmen des jeweiligen Projekts. Sofern keine Ablehnung erfolgt, wird der benannte Netzbetreiber dem Projekt hinzugefügt und angefragt. Sofern LAO den benannten Netzbetreiber nicht in das Projekt aufnimmt, informiert LAO den Nutzer per E-Mail binnen 14 Tagen über die Nichtaufnahme und die Gründe.

(5) Erhält der Nutzer innerhalb des o. g. Zeitraums weder eine Bestätigung über die Aufnahme und Anfrage noch eine Mitteilung über die Nichtaufnahme, ist der Nutzer verpflichtet, bei LAO nachzufragen. LAO übernimmt keine Verantwortung dafür, dass ein vom Nutzer benannter Netzbetreiber ohne Rückmeldung berücksichtigt wird. Die eingehenden Auskünfte der Netzbetreiber werden im LAO-Tool gespeichert und ausschließlich dort zur Verfügung gestellt. Eine zusätzliche Übermittlung per E-Mail erfolgt nicht. Der Nutzer ist verpflichtet, den Projektstand regelmäßig (alle 3 Tage) im LAO-Tool zu prüfen.

(6) Alle durch Netzbetreiber übermittelten Pläne, Karten, Skizzen, Leitungsschutzanweisungen oder sonstigen Unterlagen beziehen sich ausschließlich auf die vom Nutzer bei LAO ausgewählten Netzbetreiber. Für die Einholung von Auskünften weiterer Netzbetreiber, Behörden, TöB oder sonstiger Stellen ist der Nutzer selbst verantwortlich.

(7) LAO ist berechtigt, im eigenen Ermessen im Namen des Nutzers bei Gemeinden oder Städten sogenannte Versorgungsträgerlisten (Listen der Träger öffentlicher Belange/„TÖB-Listen“) anzufragen, um potenziell weitere potenziell zuständige Netzbetreiber zu identifizieren. Etwaige Gebühren trägt der Nutzer. Einzelheiten zu Umfang, Durchführung und rechtlicher Einordnung solcher Anfragen ergeben sich aus Ziffer 4.4 dieser AGB.

(8) Bearbeitungszeiten der Netzbetreiber können intern mehrere Wochen betragen; LAO hat hierauf keinen Einfluss.

(9) Zur Speicherung, Aufbewahrung, Archivierung und Löschung von Projektdaten gelten ausschließlich die Regelungen in Ziffer 12 dieser AGB.

4. Leistungen: Leitungsauskunft in verschiedenen Service-Paketen

LAO holt im Namen des Nutzers bei den vom Nutzer ausgewählten Netzbetreibern Auskünfte über vorhandene oder nicht vorhandene Ver- und Entsorgungsanlagen ein und stellt diese sodann im LAO-Tool bereit.

Der Nutzer sichert mit der Nutzung des Services zu, dass er über ein berechtigtes Interesse zur Einholung von Leitungsauskünften verfügt.

Der Nutzer bevollmächtigt LAO ausdrücklich zur Nutzung seines Namens für die Kontaktaufnahme mit den Netzbetreibern und erklärt, dass er gegenüber den Netzbetreibern auskunftsberechtigt ist.

LAO ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Nutzers zu prüfen und übernimmt keine Verantwortung dafür, ob der Netzbetreiber den Nutzer als auskunftsberechtigt ansieht.

LAO handelt ausschließlich als technischer Übermittler der Anfrage („Bote“) und übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung der Anfrage sowie für die Reaktion oder Nicht-Reaktion des Netzbetreibers.

Der Nutzer ist berechtigt, im Rahmen der Leitungsauskunft die unten in Ziff. 4.1-4.4 beschriebenen Service-Pakete zu wählen.

4.1 Standard-Service

(1) LAO stellt dem Nutzer ein Rechercheergebnis zu den mutmaßlich in der Anfrageregion zuständigen Netzbetreibern zur Verfügung. Diese Recherche erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine verbindliche oder abschließende Aufstellung aller relevanten Netzbetreiber dar. Der Nutzer ist sich dessen ausdrücklich bewusst und verpflichtet sich, eigenständig alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere seinen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen und die tatsächliche Zuständigkeit der Netzbetreiber zu überprüfen. LAO übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Rechercheergebnisse und haftet nicht für Fehler, Auslassungen oder fehlende Einträge in dieser Liste. Der Nutzer ist verpflichtet, die Rechercheergebnisse kritisch zu prüfen und erforderlichenfalls durch eigene Ermittlungen oder Rückfragen vor Ort zu verifizieren. Das Rechercheergebnis dient lediglich der Vorbereitung von Anfragen bei den Netzbetreibern. Die Auswahl der Netzbetreiber, bei denen letzten Endes über LAO oder in sonstiger Weise eine Leitungsauskunft eingeholt wird, obliegt dem Nutzer.

(2) Der Nutzer erhält Zugang zum LAO-Tool und damit zum digitalen Projektmanagementsystem.

(3) LAO erstellt eine strukturierte Projektmappe, d. h. eine projektbezogene digitale Dokumentensammlung mit geordneter Ablage der im Projekt eingegangenen Unterlagen (z. B. Pläne, Schreiben, Rückmeldungen und Hinweise der Netzbetreiber) und stellt diese im LAO-Tool zum Download bereit.

(4) LAO fordert automatisiert die Planunterlagen jener Netzbetreiber an, die der Nutzer ausgewählt hat und Auskünfte per E-Mail erteilen.

(5) Die eingehenden Rückmeldungen der Netzbetreiber werden durch ein automatisiertes Verfahren ausgewertet und in die folgenden Kategorien (Status) eingeordnet:

  • „Betroffen“ – Die Rückmeldung des Netzbetreibers enthält Hinweise auf im Projektgebiet liegende Versorgungsanlagen oder entsprechende Sperrflächen.

Diese Einstufung beruht ausschließlich auf den durch den Netzbetreiber bereitgestellten Informationen.

  • „Nicht Betroffen“ – Die Rückmeldung des Netzbetreibers enthält den Hinweis, dass nach aktuellem Kenntnisstand keine Versorgungsanlagen im abgefragten Bereich vorhanden sind.

LAO übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Aussage des Netzbetreibers.

  • „Sonderfall“ – Die Rückmeldung des Netzbetreibers ist unklar, unvollständig, enthält widersprüchliche Angaben oder es liegen keine eindeutigen Informationen vor, die eine eindeutige Zuordnung ermöglichen.

In diesen Fällen ist der Nutzer verpflichtet, selbstständig direkt beim Netzbetreiber nachzufragen.

(6) Eine darüberhinausgehende inhaltliche, technische oder fachliche Prüfung findet im Standard-Service nicht statt.

(7) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass LAO keine eigene Aussage über die Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit der angefragten Maßnahme trifft. Die Feststellung, ob und in welchem Umfang Versorgungsanlagen im angefragten Bereich betroffen oder nicht Betroffen sind, obliegt ausschließlich dem jeweiligen Netzbetreiber. Die von LAO angezeigte Statuskategorie stellt lediglich die (automatisierte) Auswertung und Einordnung der Netzbetreiberantwort dar und gibt deren vermutlichen, systemseitig eingeschätzten Inhalt wieder. Diese Klassifizierung basiert teilweise auf automatisierten Verfahren und statistischen Wahrscheinlichkeiten. Der Nutzer ist verpflichtet, jede Netzbetreiberantwort vollständig zu lesen und sich selbst Gewissheit über deren Inhalt zu verschaffen. Die Statusanzeige dient lediglich als unverbindliche Hilfestellung. Dies gilt insbesondere für als „nicht betroffen“ klassifizierte Rückmeldungen, die stets im Original zu prüfen sind. Etwaige Hervorhebungen oder „Markierungen“ im System basieren ausschließlich auf automatisch identifizierten typischen Hinweisstellen; es können darüber hinaus weitere relevante Hinweise enthalten sein, die nicht automatisch markiert wurden.

(8) LAO ist berechtigt, dem Nutzer einzelne Funktionen oder Leistungsteile höherwertiger Servicepakete als kostenlose „Probeexemplare“ zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer ermächtigt LAO zu diesem Zweck zur Nutzung der hierfür erforderlichen Rechte und technischen Funktionen. Mit der Nutzung der kostenlosen Probeexemplare erklärt sich der Nutzer mit sämtlichen hierfür geltenden Pflichten dieser AGB einverstanden.

(9) Kostenlose (Zusatz)-Leistungen oder Probeexemplare können Werbeinhalte Dritter enthalten. LAO ist nicht verantwortlich für den Inhalt dieser Werbung und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

4.2 Komfort-Service

(1) Zusätzlich zu den Leistungen des Standard-Service beschafft LAO im Komfort-Service die Planunterlagen jener Netzbetreiber, die Auskünfte ausschließlich über Webportale bereitstellen.

(2) Die erhaltenen Unterlagen werden zusammengeführt und im LAO-Tool bereitgestellt.

(3) Der Nutzer beauftragt LAO damit, im Auftrag des Nutzers auf die im Bestellprozess ausgewählten Webportale der Netzbetreiber zuzugreifen und dort die entsprechenden Auskünfte abzurufen. Mit dieser Beauftragung erkennt der Nutzer die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Portalbetreiber und der Netzbetreiber an; der Nutzer sichert zu, die Bedingungen vollständig gelesen und verstanden zu haben, LAO schuldet keine Beratung über Inhalte der Portalbedingungen. Der Nutzer stellt LAO auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Nutzer entstehen. Die Nutzungsbedingungen der Portale sind über die Verlinkung im LAO-Tool und Netzbetreiberauswahl abrufbar. Hat der Nutzer keinen Zugang zu den jeweiligen Nutzungsbedingungen oder liegen sie ihm nicht vor, ist er verpflichtet, diese vor Nutzung des Dienstes bei LAO anzufordern.

(4) Unkenntnis der Nutzungsbedingungen entbindet den Nutzer nicht von seiner Verantwortung, die jeweiligen Regelungen einzuhalten.

(5) Soweit dies für den Abruf der Auskünfte erforderlich ist, kann LAO im Auftrag des Nutzers Nutzungsvereinbarungen gegenüber Portalbetreibern oder Netzbetreibern akzeptieren oder bestätigen. Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche daraus entstehenden Verpflichtungen einzuhalten. LAO übernimmt hierfür keine Haftung.

(6) Bei der Bereitstellung digitaler Unterlagen (Vektordaten) durch den Netzbetreiber verpflichtet sich der Nutzer, die jeweils geltenden Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen sowie die Leitungsschutzanweisungen der Netzbetreiber einzuhalten. LAO haftet nicht für Verstöße des Nutzers gegen diese Bestimmungen.

(7) Eine inhaltliche, technische oder fachliche Prüfung der über Portale abgerufenen Unterlagen findet auch im Komfort-Service nicht statt.

4.3 Full-Service

(1) Zusätzlich zu den Leistungen des Komfort-Service kontaktiert LAO sämtliche ausgewählten Netzbetreiber erneut, um ausstehende Rückmeldungen einzuholen.

(2) LAO nimmt im Full-Service sofern erforderlich im eigenen Ermessen auch telefonischen Kontakt mit Netzbetreibern auf, um den Stand der Bearbeitung zu klären und die Auskunftseinholung zu beschleunigen.

(3) Der Nutzer ermächtigt LAO ausdrücklich, sowohl schriftlich als auch telefonisch mit den ausgewählten Netzbetreibern in seinem Namen Kontakt aufzunehmen und Rückfragen zu stellen, soweit dies für die Einholung der Auskünfte erforderlich ist.

(4) Die eingegangenen Unterlagen werden hinsichtlich Vollständigkeit der Dateien, Lesbarkeit und sowie technische Verwendbarkeit geprüft (Qualitätssicherung).

(5) Eine technische, inhaltliche oder fachliche Plausibilitätsprüfung oder Bewertung der Unterlagen erfolgt ausdrücklich nicht.

(6) Kann LAO trotz schriftlicher und telefonischer Kontaktaufnahme binnen 14 Tagen keine Rückmeldung eines Netzbetreibers erhalten, wird der Status „Keine Rückmeldung“ vergeben. Dieser Status bedeutet, dass der betreffende Netzbetreiber auf die Anfrage nicht reagiert hat und keine Aussage getroffen werden konnte. Der Status kann auch bedeuten, dass der betreffende Netzbetreiber nicht erreicht wurde. Der Nutzer ist verpflichtet, in solchen Fällen selbstständig weitere Schritte zur Klärung beim Netzbetreiber einzuleiten.

4.4 Anfrage bei Kommunen (Gemeinden und Städten) bezüglich Versorgungsträgerlisten (Qualitätssicherung)

LAO ist darüber hinaus im eigenen Ermessen bei allen Servicepaketen (Ziff. 4.1-4-3) dazu berechtigt, zur Verbesserung der Service- und Ergebnisqualität für das jeweilige Bauvorhaben im Namen des Nutzers Anfragen an Gemeinden oder Städte zu stellen, um eine Liste der im Gebiet benannten Versorgungs- und Entsorgungsträger (Versorgungsträgerlisten) anzufordern. Eine solche Übersicht wird in manchen Kommunen auch als „Liste der Träger öffentlicher Belange“-Liste („TöB-Liste“) oder vergleichbar bezeichnet. LAO weist darauf hin, dass TöB-Listen je nach Kommune zusätzliche Angaben enthalten können, die nicht ausschließlich Versorgungs- und Entsorgungsträger betreffen. LAO nutzt ausschließlich solche Informationen, die nach Einschätzung von LAO für Versorgungs- und Entsorgungsträger im Zusammenhang mit der Leitungsauskunft relevant sind; weitergehende Inhalte oder sonstige Zusatzinformationen werden nicht weitergegeben/weitergenutzt.

Der Nutzer ermächtigt LAO ausdrücklich, auch gegenüber kommunalen Stellen unter Verwendung seines Namens aufzutreten. LAO übernimmt keine Verantwortung dafür, ob oder in welchem Umfang die betreffende Kommune eine Antwort erteilt. LAO weist darauf hin, dass Gemeinden und Städte rechtlich nicht verpflichtet sind, entsprechende Auskünfte zu erteilen bzw. Listen herauszugeben.

Etwaige Rückmeldungen der Gemeinden haben ausschließlich informativen Charakter und entfalten keine rechtliche Bindungswirkung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

Die Anfrage bei Gemeinden stellt eine freiwillige Zusatzmaßnahme der Qualitätssicherung dar und begründet keinerlei Verpflichtung von LAO, bei jedem Projekt eine solche Anfrage zu stellen oder aktuelle Listen einzuholen.

Diese freiwillige Maßnahme entbindet den Nutzer nicht von seiner eigenen Verpflichtung, die Vollständigkeit der im Projektgebiet relevanten Netzbetreiber zu ermitteln und sicherzustellen. Eine Gewähr für das Vorhandensein, die Aktualität oder die Vollständigkeit der durch Kommunen bereitgestellten Versorgungsträgerlisten wird durch LAO ausdrücklich nicht übernommen.

5. Leistung: Digitalisierungs-Service LAO-MAP

LAO bietet ergänzend zur Leitungsauskunft auf Anfrage digitale Dienstleistungen zur Verarbeitung, Visualisierung und Aufbereitung der von Netzbetreibern bereitgestellten Planunterlagen an. Hierzu gehören insbesondere die Georeferenzierung von Plänen (GeoTIFF), die Digitalisierung bzw. Vektorisierung von Leitungsverläufen sowie die Erstellung des ALL-in-ONE-Leitungsplans (LAO-MAP) in Form von Vektordaten oder einer webbasierten Onlinekarte.

Die LAO-MAP hat den Charakter einer Übersichtskarte und soll es dem Nutzer ermöglichen, sich schneller zu orientieren und die vorliegenden Leitungsinformationen besser zu strukturieren. Die LAO-MAP ersetzt nicht die Leitungsauskunft der Netzbetreiber und stellt keine eigenständige oder verbindliche Auskunft über die Lage von Versorgungsanlagen dar, sondern lediglich eine unverbindliche Orientierungshilfe. Maßgeblich für die Durchführung von Bau- und Planungsmaßnahmen sind ausschließlich die originalen, vom jeweiligen Netzbetreiber bereitgestellten Unterlagen sowie ggf. deren Leitungsschutzanweisungen und Nutzungsbedingungen. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Originalunterlagen insbesondere auf der Baustelle verfügbar zu halten und zu beachten.

LAO schuldet insbesondere keine Maßhaltigkeit, keine technische oder geometrische Genauigkeit, keine vollständige oder inhaltlich richtige Abbildung von Leitungsverläufen sowie keinen bestimmten Erfolg der Digitalisierung.

Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Ergebnisse des Digitalisierungs-Service eigenständig zu prüfen und diese nicht als Ersatz für die originale Leitungsauskunft der Netzbetreiber zu verwenden. Sie tritt in allen Fällen nur neben die Leitungsauskünfte, deren Informationen denen aus dem Digitalisierungs-Service in jedem Fall vorgehen.

LAO übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder Weiterverwendung digitalisierter Daten entstehen. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 10.

5.1 GeoTIFF (Georeferenzierung)

(1) LAO georeferenziert die vom Netzbetreiber bereitgestellten Pläne anhand von mindestens drei Passpunkten.

(2) Die Genauigkeit der Georeferenzierung hängt ausschließlich von der Qualität, Lesbarkeit und Aktualität der Originalunterlagen ab. LAO hat auf diese Einflussfaktoren keinen Einfluss.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die georeferenzierten Daten durch Ortsvergleich, Maßkontrolle und weitere geeignete Prüfverfahren eigenständig zu verifizieren.

(4) LAO übernimmt keine Gewähr für Maßhaltigkeit, Lagegenauigkeit, Orthogonalität und vollständige Übereinstimmung mit der Örtlichkeit oder die technische Nutzbarkeit der Daten im System des Nutzers.

5.2 Vektordaten (Vektorisierung)

(1) LAO digitalisiert den in der georeferenzierten GeoTIFF-Datei enthaltenen Leitungsverlauf und überführt diesen in ein vektorbasiertes Datenmodell.

(2) Erfasst werden ausschließlich:

  • der Leitungsverlauf,
  • der Name des Netzbetreibers, sofern eindeutig erkennbar,
  • die Sparte, sofern eindeutig erkennbar.

Weitere Metadaten werden nicht erhoben.

Sofern der Nutzer eine darüber hinausgehende Attribuierung oder zusätzliche Datenfelder wünscht, ist hierfür eine gesonderte Beauftragung erforderlich.

(3) Die vektorisierten Daten werden dem Nutzer in den Formaten Shape, DXF und KML bereitgestellt.

(4) Die Genauigkeit der Vektordaten hängt vollständig von der Qualität und Genauigkeit der zugrunde liegenden Netzbetreiberunterlagen ab. LAO hat hierauf keinen Einfluss, kann und wird diese nicht auf Richtigkeit prüfen und übernimmt hierfür keine Haftung. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 10.

(5) Bei der Transformation von Vektordaten in andere Koordinatensysteme können erhebliche Abweichungen auftreten. Der Nutzer ist verpflichtet, diese eigenständig zu prüfen und mit der Örtlichkeit abzugleichen.

(6) Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die bereitgestellten Daten in seinen CAD-, GIS- oder sonstigen Fachsystemen importiert und verarbeitet werden können.

(7) LAO übernimmt keine Haftung für Inkompatibilitäten, technische Abweichungen oder fehlerhafte Darstellungen in Drittsoftware. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 10.

(8) Der Nutzer ist verpflichtet, die übermittelten Leitungsbestände eigenständig auf Plausibilität, Vollständigkeit, Konsistenz sowie Übereinstimmung mit der Örtlichkeit zu prüfen.

(9) Der Nutzer ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Daten im korrekten Koordinatensystem (EPSG-Code) genutzt werden. LAO übernimmt keine Haftung für Fehler, die durch ein falsches oder fehlendes Koordinatensystem entstehen. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 10.

(10) Die Vektorisierung stellt keinen Ersatz für die Leitungsauskunft dar. LAO weist ausdrücklich darauf hin, dass die digitalisierten Daten nicht sämtliche Informationen einer ordnungsgemäß eingeholten Leitungsauskunft enthalten und dient ausschließlich der Übersicht. Der Nutzer verpflichtet sich, für Planungs- und Bauzwecke ausschließlich die originalen Unterlagen der Netzbetreiber zu verwenden. LAO haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung oder Weiterverwendung der Vektordaten entstehen.

5.3 Integration von digitalen Vektordaten der Netzbetreiber

(1) LAO bietet die Integration und technische Aufbereitung von externen digitalen Vektordaten als Zusatzdienstleistung an. Es handelt sich um eine rein technische Bearbeitung ohne jegliche Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses.

(2) Die von Netzbetreibern bereitgestellten Daten werden durch LAO ausschließlich auf technische Lesbarkeit geprüft. Eine Prüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, fachliche Plausibilität, geometrische Konsistenz oder sonstige inhaltliche Aspekte erfolgt nicht.

(3) LAO übernimmt die übermittelten Daten unverändert in den Integrationsprozess und führt lediglich eine technische Standardisierung, Layerzusammenführung oder – sofern erforderlich – Formatkonvertierung durch. LAO haftet nicht für Fehler, Ungenauigkeiten, Auslassungen, widersprüchliche Angaben oder fehlende Inhalte der gelieferten Daten.

(4) Kann die Spartenzuordnung oder Netzbetreiberzuordnung nicht eindeutig aus den angelieferten Unterlagen abgeleitet werden, wird der entsprechende Datensatz als „unbekannt“ oder „nicht zuordenbar“ gekennzeichnet. Eine darüber hinausgehende Klärungspflicht besteht für LAO nicht, eine Klärung ist durch den Nutzer selbst vorzunehmen.

(5) LAO übernimmt keine Garantie dafür, dass die gelieferten Daten technisch korrekt, vollständig exportierbar, konsistent oder kompatibel mit den Systemen des Nutzers sind. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Daten im richtigen Koordinatensystem vorliegen und in seinen CAD-, GIS- oder sonstigen Programmen verarbeitet werden können.

(6) Die aus der Integration resultierenden Daten können erhebliche Abweichungen, Unschärfen, Datenverluste oder Interpretationsfehler enthalten. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche integrierten Daten vollständig, sorgfältig und eigenverantwortlich zu prüfen und diese vor einer weiteren Verwendung mit der Örtlichkeit abzugleichen.

(7) Die durch LAO integrierten Daten ersetzen nicht die originalen Leitungsauskünfte der Netzbetreiber. Sie dürfen nicht als Grundlage für Bauausführungen, Planungsschritte oder sicherheitsrelevante Entscheidungen verwendet werden. Für solche Zwecke sind ausschließlich die originalen Netzbetreiberunterlagen maßgeblich.

(8) Die Haftung von LAO für sämtliche Schäden im Zusammenhang mit der Integration digitaler Daten wird – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf den Vertragstypischen Schaden pro Schadensfall begrenzt.

Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

Die gesetzlichen Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

Bei Ereignissen höherer Gewalt sind die Vertragspartner für die Dauer der Störung von ihren Pflichten befreit.

Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 10.

auf das Für Schäden, die aus fehlerhaften, unvollständigen, unrichtigen oder widersprüchlichen Eingangsdaten der Netzbetreiber oder der Nutzers entstehen, haftet LAO nicht.

(9) Reklamationen gegen die technische Ausführung der Integration sind innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung gegenüber LAO geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vollständig abgenommen, sofern es sich nicht um verdeckte Mängel handelt. Reklamationen können ausschließlich technische Exportfehler betreffen.

(10) Nachgereichte Daten von Netzbetreibern werden von LAO nur dann berücksichtigt, wenn der Nutzer dies separat beauftragt. Eine nachträgliche Integration ist nicht geschuldet.

(11) LAO behält sich vor, die Integration ganz oder teilweise abzulehnen, wenn die Daten unlesbar, technisch defekt, unvollständig oder nicht eindeutig zuordenbar sind oder wenn die Verarbeitung für LAO unverhältnismäßig aufwändig wäre. Eine Pflicht zur Verarbeitung besteht nicht.

5.4 Der ALL in ONE Leitungsplan (Gesamttrassenplan)

(1) Der „ALL-IN-ONE Leitungsplan“ („LAO-Gesamttrassenplan“) ist eine Zusammenführung und Darstellung der von den ausgewählten Netzbetreibern zurückgemeldeten Leitungsverläufe und Leitungsauskünfte in Form einer digitalen Übersichtskarte. Die zugrunde liegenden Leitungsauskünfte können im LAO-Tool im Original eingesehen werden. Der LAO-Gesamttrassenplan dient ausschließlich der schnellen Orientierung und der übersichtlichen Darstellung der vorhandenen Fremdleitungsbestände und ersetzt keine Leitungsauskunft der Netzbetreiber bzw. die detaillierte Befassung mit dieser.

Sofern die vektorisierten Daten des LAO-Gesamttrassenplans für Planungszwecke genutzt werden, ist dem Nutzer bewusst, dass es sich um technisch aufbereitete Übersichtsdaten handelt, bei denen lagebezogene und geometrische Ungenauigkeiten/Abweichungen von den Leitungsauskünften der Netzbetreiber auftreten können und die nicht den Charakter eines amtlichen Vermessungsdokuments oder eines verbindlichen Lageplans haben. Für eine detaillierte und verlässliche Planung sowie für die Bauausführung ist die tatsächliche Leitungslage in der Örtlichkeit zu prüfen und – soweit erforderlich – durch geeignete Maßnahmen (z. B. Ortung, Suchschachtung, Freilegung und Vermessung) zu verifizieren; in diesem Zusammenhang sind auch die Leitungsschutzanweisungen der Netzbetreiber und einschlägiges technisches Regelwerk (z. B. DVGW GW 315) zu beachten.

Der Nutzer beauftragt LAO mit der Zusammenführung und Darstellung der vom Netzbetreiber zurückgemeldeten Leitungsverläufe in einer Karte („LAO-Gesamttrassenplan“). LAO erstellt diese Daten aus den Ergebnissen der im Rahmen des Full-Service durchgeführten Auskunftseinholung und Datenaufbereitung, die Bestandteil dieses Leistungspakets sind.

(2) Der LAO-Gesamttrassenplan kann aufgrund verschiedener Faktoren Ungenauigkeiten/Abweichungen enthalten, insbesondere durch:

  • Abweichungen in den Originaldaten der Netzbetreiber,
  • manuelle oder automatische Digitalisierungsschritte,
  • Koordinatentransformationen,
  • Interpretationsspielräume bei der Datenaufbereitung.

Der Nutzer ist sich dessen bewusst und verwendet den LAO-Gesamttrassenplan unter eigener Prüfung/Hinzuziehung der original-Leitungsauskünfte und Verantwortung sowie ausschließlich zu dem vorgesehenen Zweck als Übersichtskarte.

(3) Der LAO-Gesamttrassenplan stellt kein amtliches Vermessungsdokument dar und ersetzt keinen amtlichen Lageplan.

(4) Der LAO-Gesamttrassenplan dient ausschließlich der Visualisierung und Aufbereitung von vorhandenen Geodaten zum Zwecke der Übersicht; im Übrigen gilt Abs. (1).

(5) Für die Nutzung einer webbasierten LAO-MAP ist eine stabile Internetverbindung sowie ein geeignetes Endgerät erforderlich. LAO haftet nicht für Einschränkungen, die aus technischen Bedingungen der Nutzerhardware oder -software entstehen.

(6) Die Inhalte des LAO-Gesamttrassenplan sind vor Beginn von Bau- oder Planungsmaßnahmen durch den Nutzer eigenständig auf Richtigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit der Örtlichkeit sowie den original-Leitungsauskünften zu prüfen.

(7) Der Nutzer ist verpflichtet, die gelieferte LAO-MAP innerhalb von 5 Werktage nach Bereitstellung auf Vollständigkeit und technische Verwendbarkeit zu prüfen.

(8) Wird LAO ausschließlich mit der Erstellung der LAO-MAP beauftragt, verarbeitet LAO sämtliche gelieferten Daten ohne inhaltliche Prüfung. LAO übernimmt keine Haftung für Fehler oder Schäden, die aus unvollständigen, fehlerhaften oder inkonsistenten Ausgangsdaten entstehen. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 10.

6. Leistung: Zusatz-Service (Veredelungen)

(1) Im Zusatz -Service bietet LAO zusätzliche Dienstleistungen wie Sortierungen, Strukturierungen, Datenveredelungen und projektbezogene Aufbereitungen an.

(2) Diese Leistungen stellen keine Leitungsauskunft dar und ersetzen diese nicht.

(3) Der Zusatz-Service ist separat zu beauftragen.

7. Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, die relevanten Netzbetreiber auszuwählen und deren Vollständigkeit sicherzustellen.

(2) Der Nutzer hat weitere Netzbetreiber zu ergänzen, sofern ihm diese bekannt sind. LAO übernimmt keine Haftung für fehlende Netzbetreiber. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 10.

(3) Der Nutzer prüft sämtliche Unterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Lesbarkeit, Vollständigkeit, Plausibilität, örtliche Übereinstimmung und technische Importierbarkeit. Der Nutzer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter entsprechend geschult sind.

(4) Bauarbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn sämtliche erforderlichen Auskünfte vollständig vorliegen.

(5) Der Nutzer ist für die Überprüfung von GPS-Daten, örtlichen Gegebenheiten und möglichen Abweichungen von den Plänen verantwortlich.

(6) Leitungsschutzanweisungen sind zwingend einzuhalten.

(7) Der Nutzer trägt die Verkehrssicherungspflichten für sein Bauvorhaben.

8. Verfügbarkeit des LAO-Tools

(1) LAO schuldet keine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit des Systems. Das System hat auf das Jahr gerechnet eine Verfügbarkeit von mindestens 99,5%.

(2) Systemupdates, KI-Modellupdates, Wartungsarbeiten, Serverausfälle oder sonstige technische Störungen können jederzeit auftreten.

(3) Der Nutzer bleibt verpflichtet, erforderlichenfalls Auskünfte direkt bei Netzbetreibern einzuholen.

9. Digitale Leistungen

(1) Für digitale Geodatenleistungen wie GeoTIFF, Vektorisierung oder LAO-Map gelten die Regelungen in Ziffer 1 Abs. (4) sowie Ziffer 5 dieser AGB entsprechend. Es besteht keine Gewährleistung für technische Kompatibilität, Richtigkeit, Maßhaltigkeit oder Vollständigkeit.

10. Haftung

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Projekte mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf vor Beginn der Bauarbeiten im LAO-Tool einzustellen. LAO übernimmt keine Aussage oder Garantie hinsichtlich der Bearbeitungsdauer, da diese wesentlich von den jeweiligen Antwortzeiten der Netzbetreiber abhängig ist.

LAO haftet nicht dafür, dass Auskünfte nicht rechtzeitig vorliegen. Es obliegt ausschließlich dem Nutzer, die Anfragen mit angemessenem zeitlichem Vorlauf zu veranlassen, um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden.

(2) LAO haftet für Schäden des Nutzers nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet LAO auch bei einfacher Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet LAO im Übrigen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung von LAO je Schadenfall auf 5.000.000 € für Personen- und Sachschäden sowie auf 2.000.000 € für Vermögensschäden begrenzt.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

(5) Die gesetzlichen Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

(6) Eine darüber hinausgehende Haftung kann ausschließlich projektbezogen und nur aufgrund einer ausdrücklichen, schriftlichen Individualvereinbarung gegen Aufpreis zwischen LAO und dem Nutzer vereinbart werden.

(7) LAO haftet insbesondere nicht für:

  • unvollständige Netzbetreiberauswahl des Nutzers an jedweder Stelle, insbesondere im Rahmen des Bestellprozesses,
  • Fehler, Auslassungen oder Abweichungen in Netzbetreiberunterlagen,
  • Verzögerungen durch Netzbetreiber,
  • nicht importierbare GeoTIFF- oder Vektordaten,
  • Abweichungen zwischen Plan und Örtlichkeit,
  • Verstoß des Nutzers gegen Leitungsschutzanweisungen,
  • System- oder Internetausfälle,
  • höhere Gewalt.

(8) Der Nutzer trägt die Beweislast dafür, dass ein Schaden durch fehlerhafte Daten von LAO verursacht wurde.

(9) LAO weist darauf hin, dass in den von Netzbetreibern übermittelten Planunterlagen teilweise Hinweise auf weitere Versorgungsanlagen enthalten sein können. Aufgrund des hohen Automatisierungsgrades der Datenverarbeitung kann LAO nicht zusichern, dass derartige Hinweise vollständig erkannt, verarbeitet oder in der Leitungsauskunft dargestellt werden.

(10) Die abschließende Sichtung, Bewertung und Berücksichtigung sämtlicher Planunterlagen der Netzbetreiber obliegt ausschließlich dem Nutzer. LAO übernimmt hierfür keine Haftung.

11. Datenschutz

(1) LAO verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß DSGVO.

(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich auf Servern innerhalb der EU gespeichert.

(3) Anonymisierte Nutzungsdaten dürfen zur Verbesserung des Systems verarbeitet werden.

(4) Der Nutzer verpflichtet seine Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses.

(5) Im Übrigen gelten die Bestimmungen unsere Datenschutzerklärung unter https://leitungsauskunft-online.de/datenschutz/.

12. Aufbewahrung und Löschung

(1) LAO speichert Projektdaten für die Dauer des technischen und betrieblichen Erfordernisses. Ein Anspruch des Nutzers auf dauerhafte Speicherung oder jederzeitigen Zugriff auf sämtliche Daten besteht nicht. LAO betreibt das LAO-Tool nicht als Archivsystem.

(2) LAO ist jederzeit berechtigt, Daten zu archivieren oder zu löschen, sofern dies aus technischen, betrieblichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Eine vorherige Mitteilung an den Nutzer erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.

(3) Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, sämtliche Unterlagen nach Bereitstellung eigenständig und rechtzeitig binnen 3 Monaten herunterzuladen und dauerhaft zu sichern.

(4) Netzbetreiber oder sonstige berechtigte Stellen können die sofortige Löschung bestimmter Daten verlangen. LAO ist verpflichtet, solche Löschverlangen unverzüglich umzusetzen. Ein Anspruch des Nutzers auf Fortbestand dieser Daten besteht in solchen Fällen nicht.

(5) LAO übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Nutzer bereitgestellte Unterlagen nicht rechtzeitig herunterlädt oder eigenständig sichert. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 10.

13. Sperrung des Zugangs

LAO kann den Zugang ohne Vorankündigung sperren bei Missbrauch, schwerwiegendem Verstoß gegen die AGB, Sicherheitsrisiken, übermäßiger Nutzung, Bot-Aktivität oder Zahlungsverzug.

14. Technische Manipulation

(1) Manipulationen, Reverse Engineering, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder Störungen des Tools sind streng untersagt und berechtigt LAO zur Sperrung des Zugangs ohne Vorankündigung.

(2) LAO ist berechtigt, technische Systeme zur Angriffserkennung und Missbrauchsprävention einzusetzen.

15. Salvatorische Ersetzungsregel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

16. Gerichtsstand und Recht

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Offenbach am Main.


Stand 21.03.2026

AGBs

Nutzungsbedingungen der LAO Ingenieurgesellschaft mbH

Allgemeines

(1) Die LAO Ingenieurgesellschaft mbH (nachfolgend „Ingenieurbüro“) holt als Dienstleister im Auftrag von Bauunternehmern und Privatpersonen (nachfolgend „Nutzer“) entgeltlich Auskünfte über die Lage der Versorgungsanlagen (nachfolgend „Auskünfte“) bei Netzbetreibern ein. Zu diesem Zwecke stellt das Ingenieurbüro eine Online-Plattform (nachfolgend „Plattform“) zur Verfügung, mit deren Hilfe der Nutzer dem Ingenieurbüro nach erfolgreicher Anmeldung einen Auftrag zur Einholung der für die Bau- und Planungsmaßnahmen notwendigen Auskünfte erteilen kann.

(2) Der Nutzer legt durch die Zusammenstellung einer Liste („Auswahl-Tool“) diejenigen Netzbetreiber fest, deren Auskünfte das Ingenieurbüro im Auftrag des Nutzers einholen soll.

(3) Die Nutzung der Plattform ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Nutzers an einer Verwendung der Auskünfte für eigene Bau- oder Planungsmaßnahmen zulässig. Eine Abfrage der Auskünfte über das für die Durchführung der eigenen Bau- und Planungsmaßnahmen notwendige Maß hinaus ist unzulässig. Der Nutzer bestätigt mit dem Auftrag zur Auskunftseinholung das Vorliegen eines berechtigten Interesses i.S.d. S. 1.

1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Ingenieurbüro und den Nutzern ausschließlich. Entgegenstehende oder zusätzliche Bedingungen von Behörden oder privaten natürlichen oder juristischen Personen, die die Dienstleistungen des Ingenieurbüros nutzen, gelten nicht, auch wenn das Ingenieurbüro ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn und soweit das Ingenieurbüro ihnen schriftlich und ausdrücklich ganz oder teilweise zugestimmt hat.

2. Anmeldung

(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Online-Registrierung des Nutzers und eine Bestätigung der Registrierung des Nutzers durch Übersendung der Zugangsdaten durch das Ingenieurbüro voraus. Sofern der Nutzer keine natürliche Person ist, kann er sich nur durch eine von ihm hierzu bevollmächtigte natürliche Person (nachfolgend „Bearbeiter“) registrieren lassen. Der Bearbeiter ist der Erfüllungsgehilfe und Vertreter des Nutzers gegenüber dem Ingenieurbüro.

(2) Zur Registrierung hat der Nutzer bzw. der Bearbeiter die im Registrierungsformular vorhandenen Eingabefelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Durch die Bestätigung seiner Eingaben registriert sich der Nutzer bzw. registriert der Bearbeiter den Nutzer. Das vom Nutzer bzw. vom Bearbeiter angegebene Passwort ist jederzeit vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sobald der Nutzer den Verdacht oder positive Kenntnis davon hat, dass ein Dritter von seinem Passwort unbefugt Kenntnis erlangt hat, ist er dazu verpflichtet, dies dem Ingenieurbüro unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall wird der Anfragende nach Ziff. 12 vorläufig gesperrt.

3. Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Der Auskunftseinholungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen zustande. Die Annahme erfolgt erst mit Übermittlung der nachfolgend näher beschriebenen Auskünfte durch das Ingenieurbüro an den Nutzer/Bearbeiter.

(2) Das Ingenieurbüro holt bei Netzbetreibern im Namen des Nutzers Auskünfte über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Versorgungsanlagen bzw. deren Sicherheitszonen in dem vom Nutzer/Bearbeiter angegebenen Bereich der Bau- oder Planungsmaßnahme ein und stellt diese dem Nutzer zur Verfügung. Es ist zu beachten, dass die Auskünfte lediglich wiedergeben, ob und ggf. welche Leitungen im geographischen System Versorgungsanlagen von Netzbetreibern abgebildet sind.

(3) Das Ingenieurbüro holt die Auskünfte per E-Mail bei den Verantwortlichen ein. Hierzu benutzt das Ingenieurbüro eine projektspezifische E-Mailadresse, welche automatisch nach der Anmeldung generiert wird. Die E-Mailadresse hat die Form xxxx@lao-leitungsauskunft.de. Als Absendername wird der Vor- und Nachname des Nutzers gesetzt.

(4) Für jedes Bauvorhaben fragt das Ingenieurbüro außerdem unter Nutzung der eigenen E-Mail-Adresse des Nutzers bei der jeweiligen Gemeinde eine Versorgerträgerliste an und übermittelt eine etwaige Antwort an den Nutzer. Sollte die Gemeinde eine Bearbeitungsgebühr erheben, ist diese von dem Nutzer zu tragen. Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, auf die Anfrage zu antworten, so dass eine Antwort durch das Ingenieurbüro nicht garantiert werden kann.

(5) Die konkret geschuldete Dienstleistung legt der Nutzer durch die Auswahl eines Leistungspaketes fest. Dessen jeweiliger konkreter Leistungsinhalt und die jeweils aktuell gültigen Preise sind der Plattform (https://leitungsauskunft-online.de/servicepakete/) zu entnehmen.

(6) Durch die Zusammenstellung einer Liste („Auswahl-Tool“) legt der Nutzer/Bearbeiter diejenigen Netzbetreiber fest, bei denen das Ingenieurbüro für den Nutzer in dessen Namen Auskünfte einholen soll

(7) Die eingeholten Auskünfte der Verantwortlichen werden in der Plattform „LAO-Tool“ gespeichert. Der Nutzer/Bearbeiter kann sich mit seinen Anmeldedaten dort anmelden und auf die Auskünfte online zugreifen. Eine Übermittlung der Auskünfte von dem Ingenieurbüro an den Nutzer/Bearbeiter per E-Mail findet nicht statt. Der Nutzer ist verpflichtet sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Projekt-Stand zu informieren. Die E-Mail-Auskünfte der Netzbetreiber werden automatisiert von einem Software-Programm „gelesen“. Auf dieser Grundlage wird der Status „Betroffen“ / „Nicht Betroffen“ / „Unsicher“ im LAO-Tool gesetzt. Sollte der Nutzer das „Full-Service-Paket“ gewählt haben, werden die Antworten zusätzlich durch einen Mitarbeiter des Ingenieurbüros geprüft. Die Daten werden für den im jeweils gewählten Servicepaket enthaltenden Mindestzeitraum im LAO-Tool bereitgehalten.

(8) Nach Ablauf des vertraglichen Mindestzeitraums kann der Nutzer/Bearbeiter nicht mehr auf die Daten zugreifen. Das Ingenieurbüro empfiehlt daher dem Nutzer die vollständigen Projektunterlagen spätestens nach Abschluss des Projektes herunterzuladen und zu speichern.

(9) Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verjährungsfristen und sonstiger Aufbewahrungspflichten werden die Daten von den Servern des Ingenieurbüros gelöscht. Darüber hinaus kann der Nutzer/Bearbeiter jederzeit per E-Mail an service@lao-ing.de die vorzeitige Löschung von Daten aus dem LAO-Tool verlangen.

(10) Alle von einem Netzbetreiber übermittelten und durch das Ingenieurbüro zur Verfügung gestellten Pläne und Karten sowie alle sonstigen Informationen und Unterlagen zu Versorgungsanlagen, insbesondere Leitungsschutzanweisungen und/oder Nutzungsbedingungen, beziehen sich nur auf Versorgungsanlagen derjenigen Netzbetreiber, deren Auskünfte über das Auswahl-Tool angefordert wurden. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Träger öffentlicher Belange (TöB), Netzbetreiber oder Eigentümer hat der Nutzer bei diesen gesondert einzuholen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die durch das Ingenieurbüro übermittelten Auskünfte keine Versorgungsanlagen im betroffenen Baubereich ausweisen. Das Ingenieurbüro ist zur Einholung und Übermittlung von Auskünften von Netzbetreibern, deren Beauskunftung über das Auswahl-Tool nicht angefordert wurde, weder verpflichtet, noch im Stande.

(11) Die vollständige Ermittlung der Netzbetreiber obliegt dem Nutzer; das Ingenieurbüro garantiert keine Vollständigkeit aller Netzbetreiber.

(12) Das Ingenieurbüro gibt keine Gewähr für die Vollständigkeit und für die aktuelle Richtigkeit, den Maßstab und die Lesbarkeit der durch das Ingenieurbüro eingeholten und übermittelten Auskünfte und die ausgehändigten Pläne des jeweiligen Netzbetreibers.

(13) Die Bearbeitung von Anfragen des Nutzers/Bearbeiters kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Insbesondere die Rückmeldung durch die Netzbetreiber kann erfahrungsgemäß mehrere Wochen dauern. Sollte seitens eines Netzbetreibers keine Rückmeldung erfolgen, so hat sich der Nutzer unmittelbar an den jeweiligen Netzbetreiber zu wenden.

4. Pflichten des Nutzers/Bearbeiters bei Nutzung der Plattform

(1) Durch die Auftragserteilung ermächtigt der Nutzer/Bearbeiter das Ingenieurbüro zur Einholung der Auskünfte im Namen des Nutzers/Bearbeiters bei den durch den Nutzer/Bearbeiter ausgewählten Netzbetreibern im Umfang des ausgewählten Leistungspakets.

(2) Der Nutzer/Bearbeiter ist für die ordnungsgemäße Auftragserteilung über die Plattform selbst verantwortlich. Der Nutzer/Bearbeiter hat alle Angaben zur Anwendung der Plattform auf der entsprechenden Website https://leitungsauskunft-online.de zu berücksichtigen. Wesentlich für eine ordnungsgemäße Anwendung ist insbesondere die wahrheitsgemäße, richtige und vollständige Eingabe bzw. Auswahl der Daten und Informationen durch den Nutzer/Bearbeiter. Dazu zählt auch die zutreffende Auswahl der für die Breite der Sicherheitszonen der Versorgungsanlagen maßgeblichen Kategorie der jeweiligen Bau- oder Planungsmaßnahme.

Die GPS-Ortung kann systembedingt erheblich von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. Der Nutzer hat die angezeigten Ergebnisse daher auf Plausibilität zu prüfen.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, nur solche Personen mit der Einholung von Auskünften über die Plattform zu beauftragen, die über die nötige Erfahrung im Umgang mit der verwendeten Software verfügen und mit aufkommenden Fehlersituationen in geeigneter Weise umgehen und letztlich ein fehlerfreies Ergebnis in der Informationsübermittlung erzielen können.

(4) Der Nutzer/Bearbeiter ist für die Aktualität und Funktionalität der von ihm eingesetzten Hard- und Software im Hinblick auf die ordnungsgemäße Übermittlung der von dem Ingenieurbüro eingeholten Auskünfte selbst verantwortlich. Über geänderte Voraussetzungen hinsichtlich der einzusetzenden Hard- und Software hat sich der Nutzer/Bearbeiter vor Stellung einer Anfrage Kenntnis zu verschaffen. Die hierzu notwendige Information ist auf der Website der Plattform (https://leitungsauskunft-online.de/unser-service) abrufbar.

(5) Die eingeholten Auskünfte werden ausschließlich mit einer SSL-Verschlüsselung mit einer Schlüssellänge von 128-bit an den Nutzer übermittelt. Das Ingenieurbüro behält sich vor, diesen Mindeststandard zu ändern. Es wird den Nutzer diesbezüglich über eine Mitteilung auf der Website der Plattform (https://leitungsauskunft-online.de/unser-service) vorher informieren.

(6) Der Nutzer/Bearbeiter ist nicht berechtigt, die Plattform unzumutbar oder übermäßig zu nutzen, zu modifizieren, zu blockieren oder in sonstiger Weise zu stören. Ohne vorherige Zustimmung des Ingenieurbüros dürfen die Inhalte der Plattform nicht kopiert, verbreitet oder Screenshots oder Hardcopies davon erstellt werden.

(7) Auch nach Abschluss des Projekts steht es dem Nutzer frei, die Projektdaten herunterzuladen und auf seinen eigenen Servern zu speichern. Nach Ablauf der im jeweiligen Servicepaket enthaltenden Mindestspeicherdauer kann der Nutzer nicht mehr auf die Daten zugreifen.

5. Pflichten des Nutzers bei Verwendung der Auskünfte

(1) Der Nutzer hat die von dem Ingenieurbüro bereitgestellten Unterlagen in jedem Einzelfall auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen. Bei Zweifeln bezogen auf Lesbarkeit und Vollständigkeit hat er sich mit dem zuständigen Netzbetreiber selbstständig in Verbindung zu setzen. Hierfür werden ihm bei der Übermittlung der Auskünfte die Kontaktdaten des zuständigen Netzbetreibers angezeigt bzw. durch die Möglichkeit „Netzbetreiber erneut kontaktieren“ ein Weg zur Kontaktaufnahme geboten.

(2) Die von dem Ingenieurbüro übermittelten Auskünfte bestehen je nach Einzelfallsituation und Netzbetreiber aus den folgenden Bestandteilen:

(a) Komplette Bestandspläne oder Auszüge aus diesen

(b) Übersichtspläne inkl. des jeweilig eingezeichneten Bereichs des Nutzers (Redlining)

(c) Nicht in das Planwerk eingearbeitete Skizzen (z.B. Feldbücher, Einmessskizzen)

(d) Leitungsschutzanweisung, rechtliche Rahmenbedingungen und Nutzungsbedingungen des Netzbetreibers

(e) Legende

(3) Der Nutzer hat zu berücksichtigen, dass die Angaben sich nach Herstellung der Versorgungsanlagen durch Umstände, die der Netzbetreiber nicht beeinflussen kann, verändert haben können. So können insbesondere Angaben zu Bezugspunkten (Grenzsteine, Gebäudeecken o. ä.), infolge von Neuvermarkung, Neubau usw. von heutigen tatsächlichen Entfernungen deutlich abweichen. Des Weiteren ist mit Änderungen der Tiefenlage gegenüber dem Herstellungszeitpunkt zu rechnen.

(4) Der Nutzer hat die Übereinstimmung mit der Örtlichkeit ggf. unter Beteiligung des Netzbetreibers zu prüfen. Sollte bei den erforderlichen Suchschachtungen festgestellt werden, dass die tatsächliche Leitungslage mit den in den Plänen angegebenen Maßen nicht übereinstimmen, ist die Arbeit einzustellen und mit dem Netzbetreiber die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

(5) Übersendete Leitungsschutzanweisungen und Nutzungsbedingungen einzelner Netzbetreiber sind zwingend zu beachten.

(6) Vor dem Erhalt der vollständigen Auskünfte hat der Nutzer jegliche Bau- oder Planungsmaßnahmen zu unterlassen.

(7) Das Risiko einer Manipulation der vom Netzbetreiber bereitgestellten bzw. übertragenen Daten durch Dritte trägt der Nutzer.

(8) Der Nutzer erklärt, dass er gegenüber Netzbetreibern auskunftsberechtigt ist, da die Auskünfte ein in seinem im Eigentum stehendes Grundstück betreffen bzw. er zum Einholen der Auskünfte vom Eigentümer oder durch vergleichbare Genehmigung (Planfeststellungsverfahren) ausdrücklich berechtigt wurde. Diese Berechtigung, bei deren Fehlen Netzbetreiber nicht auskunftspflichtig sind, hat er auf Verlangen des Ingenieurbüros in geeigneter Weise nachzuweisen.

(9) Der Nutzer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln.

(10) Sofern die Auskünfte zu Planungsmaßnahmen genutzt werden, dürfen die jeweiligen bereit gestellten Planunterlagen nicht für die Bauausführung verwandt werden.

Ergänzung für Planungsträger:

Der Nutzer beteiligt den Netzbetreiber als TöB an Planungen, sofern Planungen jeglicher Art im Gebiet solcher Kommunen erfolgen, in denen Versorgungsanlagen des Netzbetreibers vorhanden sind.

6. Verantwortung des Ingenieurbüros und des Nutzers hinsichtlich der Verwendung von Auskünften

(1) Der Nutzer legt durch die Zusammenstellung einer Liste („Auswahl-Tool“) diejenigen Netzbetreiber fest, von denen das Ingenieurbüro Auskünfte einholen soll. Das Ingenieurbüro gewährleistet somit nicht die Vollständigkeit der Auskünfte für das beauskunftete Gebiet. Sind dem Nutzer im Plangebiet weitere Netzbetreiber neben den beauskunfteten Netzbetreibern (insbesondere Kleinstbetreiber) bekannt, so hat der Nutzer von diesen die notwendigen Auskünfte gesondert einzuholen. Das Ingenieurbüro ist zur Übermittlung von Auskünften von Netzbetreibern, deren Beauskunftung über das Auswahl-Tool nicht angefordert wurde, weder verpflichtet, noch im Stande.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche von dem Ingenieurbüro bereitgestellten Unterlagen zu überprüfen. Dies gilt ausdrücklich auch bei der Wahl des „Full-Service-Pakets“, da das Ingenieurbüro nicht über den nötigen Gesamtüberblick über das Projekt verfügt.

(3) Durch den Abschluss des Auskunftseinholungsvertrags werden die Pflichten des Nutzers/Bearbeiters als Beteiligter an einer Baumaßnahme hinsichtlich der von ihm hierbei zu erfüllenden Verkehrssicherungsmaßnahmen nicht berührt, insbesondere weder ausgeschlossen, noch einschränkt. Dies gilt gleichermaßen für die Haftung des Nutzers/Bearbeiters im Falle einer Verletzung dieser Pflichten.

(4) Das Ingenieurbüro übernimmt keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit der ihm von den Netzbetreibern zur Verfügung gestellten Auskünfte.

7. Rechte am Planwerk

(1) Die Urheberrechte an allen Plänen, Karten, Unterlagen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken verbleiben bei den jeweiligen Rechtsinhabern.

(2) Die Berechtigung zur Verwendung der von dem Ingenieurbüro übermittelten Unterlagen besteht nur für den durch den Nutzer bei Erteilung des Auskunftseinholungsauftrages angegebenen Zweck und in dem dort angegebenen Realisierungszeitraum der Baumaßnahme. Nach Ablauf des Realisierungszeitraumes oder bei Erweiterung oder Änderung des Zwecks der Baumaßnahme sind die Auskünfte neu einzuholen. Sollte in den Nutzungsbedingungen eines Netzbetreibers ein bestimmter Realisierungszeitraum vorgesehen sein, so verlieren die übermittelten Unterlagen an dessen Ende vollständig ihre Gültigkeit.

(3) Eine Nutzung der von dem Ingenieurbüro übermittelten Auskünfte der Netzbetreiber erfolgt ausschließlich zur eigenen Verwendung des Nutzers für Bau- und Planungsmaßnahmen. Eine anderweitige Verwendung durch den Nutzer, z.B. eine Nutzung zum Zwecke der Auswertung und Verwendung nur der Hintergrundinformation (Topografie – und Katasterdarstellung), ist unzulässig.

8. Verfügbarkeit der Plattform

Die Plattform steht im Rahmen der Serververfügbarkeit für den Nutzer zur Verfügung. Es besteht keinerlei Pflicht des Ingenieurbüros zur permanenten Zurverfügungstellung oder Störungsfreiheit der Plattform. Es können sich zeitweilig Beschränkungen oder Beeinträchtigungen der Plattform insbesondere durch technische Störungen, Systemüberlastungen oder Wartungsmaßnahmen ergeben. Dies entbindet den Nutzer nicht von der Verpflichtung, die nötigen Auskünfte einzuholen. Dieser hat sich in diesem Fall zur Erlangung der benötigten Leitungsdaten unmittelbar mit den Netzbetreibern in Verbindung zu setzen.

9. Leistung: Digitalisierungs-Service LAO-MAP

LAO bietet ergänzend zur Leitungsauskunft digitale Dienstleistungen zur Verarbeitung, Visualisierung und Aufbereitung der von Netzbetreibern bereitgestellten Planunterlagen an. Hierzu gehören insbesondere die Georeferenzierung von Plänen (GeoTIFF), die Digitalisierung bzw. Vektorisierung von Leitungsverläufen sowie die Erstellung des ALL-in-ONE-Leitungsplans (LAO-MAP) in Form von Vektordaten oder einer webbasierten Onlinekarte.

Diese Leistungen dienen der technischen Unterstützung des Nutzers und beruhen auf den von Netzbetreibern gelieferten Daten.

Es handelt sich um Dienstleistungen, nicht um Werkleistungen; LAO schuldet insbesondere keine Maßhaltigkeit, keine technische oder geometrische Genauigkeit, keine vollständige oder inhaltlich richtige Abbildung von Leitungsverläufen sowie keinen bestimmten Erfolg der Digitalisierung.

Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Ergebnisse des Digitalisierungs-Service eigenständig zu prüfen und diese nicht als Ersatz für die originale Leitungsauskunft der Netzbetreiber zu verwenden.

LAO übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder Weiterverwendung digitalisierter Daten entstehen.

GeoTIFF (Georeferenzierung)

(1) LAO georeferenziert die vom Netzbetreiber bereitgestellten Pläne anhand von mindestens drei Passpunkten.

(2) Die Genauigkeit der Georeferenzierung hängt ausschließlich von der Qualität, Lesbarkeit und Aktualität der Originalunterlagen ab. LAO hat auf diese Einflussfaktoren keinen Einfluss.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die georeferenzierten Daten durch Ortsvergleich, Maßkontrolle und weitere geeignete Prüfverfahren eigenständig zu verifizieren.

(4) LAO übernimmt keine Gewähr für Maßhaltigkeit, Lagegenauigkeit, Orthogonalität, vollständige Übereinstimmung mit der Örtlichkeit oder die technische Nutzbarkeit der Daten im System des Nutzers.

Vektordaten (Vektorisierung)

(1) LAO digitalisiert den in der georeferenzierten GeoTIFF-Datei enthaltenen Leitungsverlauf und überführt diesen in ein vektorbasiertes Datenmodell.

(2) Erfasst werden ausschließlich:

• der Leitungsverlauf,

• der Name des Netzbetreibers, sofern eindeutig erkennbar,

• die Sparte, sofern eindeutig erkennbar.

Weitere Metadaten werden nicht erhoben.

(3) Die vektorisierten Daten werden dem Nutzer in den Formaten Shape, DXF und KML bereitgestellt.

(4) Die Genauigkeit der Vektordaten hängt vollständig von der Qualität und Genauigkeit der zugrunde liegenden Netzbetreiberunterlagen ab. LAO hat hierauf keinen Einfluss.

(5) Bei der Transformation von Vektordaten in andere Koordinatensysteme können erhebliche Abweichungen auftreten. Der Nutzer ist verpflichtet, diese eigenständig zu prüfen und mit der Örtlichkeit abzugleichen.

(6) Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die bereitgestellten Daten in seinen CAD-, GIS- oder sonstigen Fachsystemen importiert und verarbeitet werden können.

(7) LAO übernimmt keine Haftung für Inkompatibilitäten, technische Abweichungen oder fehlerhafte Darstellungen in Drittsoftware.

(8) Der Nutzer ist verpflichtet, die gelieferten Daten eigenständig auf Plausibilität, Vollständigkeit, Konsistenz sowie Übereinstimmung mit der Örtlichkeit zu prüfen.

(9) Der Nutzer ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Daten im korrekten Koordinatensystem (EPSG-Code) genutzt werden. LAO übernimmt keine Haftung für Fehler, die durch ein falsches oder fehlendes Koordinatensystem entstehen.

(10) Die Vektorisierung stellt keinen Ersatz für die Leitungsauskunft dar. LAO weist ausdrücklich darauf hin, dass die digitalisierten Daten nicht sämtliche Informationen der Leitungsauskunft enthalten. Der Nutzer verpflichtet sich, für Planungs- und Bauzwecke ausschließlich die originalen Unterlagen der Netzbetreiber zu verwenden. LAO haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung oder Weiterverwendung der Vektordaten entstehen.

Integration von digitalen Vektordaten der Netzbetreiber

(1) LAO bietet die Integration und technische Aufbereitung von externen digitalen Vektordaten als unverbindliche Zusatzdienstleistung an. Es handelt sich um eine rein technische Bearbeitung ohne jegliche Zusicherung eines bestimmten Erfolges. Werkvertragliche Leistungen werden nicht geschuldet.

(2) Die von Netzbetreibern bereitgestellten Daten werden durch LAO ausschließlich auf technische Lesbarkeit geprüft. Eine Prüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, fachliche Plausibilität, geometrische Konsistenz oder sonstige inhaltliche Aspekte erfolgt nicht.

(3) LAO übernimmt die angelieferten Daten unverändert in den Integrationsprozess und führt lediglich eine technische Standardisierung, Layerzusammenführung oder Formatkonvertierung durch. LAO haftet nicht für Fehler, Ungenauigkeiten, Auslassungen, widersprüchliche Angaben oder fehlende Inhalte der gelieferten Daten.

(4) Kann die Spartenzuordnung oder Netzbetreiberzuordnung nicht eindeutig aus den angelieferten Unterlagen abgeleitet werden, wird der entsprechende Datensatz als „unbekannt“ oder „nicht zuordenbar“ gekennzeichnet. Eine darüber hinausgehende Klärungspflicht besteht für LAO nicht.

(5) LAO übernimmt keine Garantie dafür, dass die gelieferten Daten technisch korrekt, vollständig exportierbar, konsistent oder kompatibel mit den Systemen des Nutzers sind. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Daten im richtigen Koordinatensystem vorliegen und in seinen CAD-, GIS- oder sonstigen Programmen verarbeitet werden können.

(6) Die aus der Integration resultierenden Daten können erhebliche Abweichungen, Unschärfen, Datenverluste oder Interpretationsfehler enthalten. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche integrierten Daten vollständig, sorgfältig und eigenverantwortlich zu prüfen und diese vor einer weiteren Verwendung mit der Örtlichkeit abzugleichen.

(7) Die durch LAO integrierten Daten ersetzen nicht die originale Leitungsauskunft der Netzbetreiber. Sie dürfen nicht als Grundlage für Bauausführungen, Planungsschritte oder sicherheitsrelevante Entscheidungen verwendet werden. Für solche Zwecke sind ausschließlich die originalen Netzbetreiberunterlagen maßgeblich.

(8) Die Haftung von LAO für sämtliche Schäden im Zusammenhang mit der Integration digitaler Daten wird – soweit gesetzlich zulässig – vollständig ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die aus fehlerhaften, unvollständigen, unrichtigen oder widersprüchlichen Eingangsdaten der Netzbetreiber oder des Nutzers entstehen.

(9) Reklamationen gegen die technische Ausführung der Integration sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Bereitstellung gegenüber LAO geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vollständig abgenommen. Reklamationen können ausschließlich technische Exportfehler betreffen, nicht jedoch inhaltliche oder fachliche Aspekte.

(10) Nachgereichte Daten von Netzbetreibern werden von LAO nur dann berücksichtigt, wenn der Nutzer dies ausdrücklich beauftragt. Eine nachträgliche Integration ist nicht geschuldet.

(11) LAO behält sich vor, die Integration ganz oder teilweise abzulehnen, wenn die Daten unlesbar, technisch defekt, unvollständig oder nicht eindeutig zuordenbar sind oder wenn die Verarbeitung für LAO unverhältnismäßig aufwändig wäre. Eine Pflicht zur Verarbeitung besteht nicht.

Der ALL in ONE Leitungsplan (Gesamttrassenplan)

(1) Der Nutzer beauftragt LAO mit der Zusammenführung und Darstellung sämtlicher digitalisierter Leitungsverläufe in einer Karte („LAO-MAP“/“LAO-Gesamttrassenplan“).

(2) Der LAO-Gesamttrassenplan kann aufgrund verschiedener Faktoren Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere durch:

• Abweichungen in den Originaldaten der Netzbetreiber,

• manuelle oder automatische Digitalisierungsschritte,

• Koordinatentransformationen,

• Interpretationsspielräume bei der Datenaufbereitung.

Der Nutzer ist sich dessen bewusst und verwendet den LAO-Gesamttrassenplan unter eigener Prüfung und Verantwortung.

(3) Der LAO-Gesamttrassenplan stellt kein amtliches Vermessungsdokument dar und ersetzt keinen amtlichen Lageplan.

(4) Der LAO-Gesamttrassenplan dient ausschließlich der Visualisierung und Aufbereitung von vorhandenen Geodaten und ersetzt keine Leitungsauskunft.

(5) Für die Nutzung einer webbasierten LAO-MAP ist eine stabile Internetverbindung sowie ein geeignetes Endgerät erforderlich. LAO haftet nicht für Einschränkungen, die aus technischen Bedingungen der Nutzerhardware oder -software entstehen.

(6) Die Inhalte des LAO-Gesamttrassenplan sind vor Beginn von Bau- oder Planungsmaßnahmen durch den Nutzer eigenständig auf Richtigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit der Örtlichkeit zu prüfen.

(7) Der Nutzer ist verpflichtet, die gelieferte LAO-MAP innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung auf Vollständigkeit und technische Verwendbarkeit zu prüfen.

(8) Wird LAO ausschließlich mit der Erstellung der LAO-MAP beauftragt, verarbeitet LAO sämtliche gelieferten Daten ohne inhaltliche Prüfung. LAO übernimmt keine Haftung für Fehler oder Schäden, die aus unvollständigen, fehlerhaften oder inkonsistenten Ausgangsdaten entstehen.

10. Einsatz Dritter, Übertragung von Rechten und Pflichten

Das Ingenieurbüro ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen der Hilfe Dritter zu bedienen.

11. Abnahme, Rüge und Mängelhaftung

(1) Soweit die Einholung und Übermittlung der Auskünfte werkvertraglichen Charakter haben, gelten sie als abgenommen, wenn der Nutzer nicht innerhalb von einer Woche ab Erhalt der vertragsgemäßen Leistungen widerspricht.

(2) Die Ansprüche des Nutzers aus Mängelhaftung verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme, soweit es sich bei dem Nutzer nicht um einen Verbraucher handelt. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Mängelverjährung von zwei Jahren ab Abnahme.

12. Haftung

(1) Das Ingenieurbüro übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer oder Dritten durch vom Nutzer unvollständig oder fehlerhaft übermittelten Informationen entstehen.

(2) Eine Haftung des Ingenieurbüros für Schäden, die ihre Ursache in dem Missbrauch des Passwortes haben, die durch fehlerhafte Eingaben verursacht sind oder auf fehlerhafte/unmögliche Nutzbarkeit des Internets sowie von Serviceprovidern zurück zu führen sind, ist ausgeschlossen.

(3) Das Ingenieurbüro übernimmt keine Haftung für Fehlbeauskunftungen durch Netzbetreiber, Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange.

(4) Die Angaben zu den Kontaktdaten der Schutzgebiete, den Behörden und sonstigen Ansprechpartnern Dritter erfolgen ohne Gewähr. Das Ingenieurbüro übernimmt ausdrücklich keine Garantie für deren Aktualität und Richtigkeit.

(5) Das Ingenieurbüro haftet – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; daneben haftet das Ingenieurbüro auch für eine einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Kardinalpflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Kardinalpflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden auf die Haftung der Organmitglieder, der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Ingenieurbüros entsprechende Anwendung.

(6) Kardinalpflichten sind die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptpflichten des Auskunftseinholungsvertrags,h. solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Es handelt sich dabei um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzung für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.

(7) Alle Ereignisse oder Umstände, die sich dem Einfluss des Ingenieurbüros entziehen und welche dem Ingenieurbüro in von ihm nicht zu vertretender Weise die Erfüllung seiner Vertragspflichten unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streiks und Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und ähnliche Hindernisse befreien das Ingenieurbüro für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten unvorhersehbaren Umstände bei Dritten, denen sich das Ingenieurbüro zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bedient, eintreten und zu Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der Auskünfte durch das Ingenieurbüro führen, ohne dass dieses dies zu vertreten hätte. Gesetzlich begründete Rücktrittsrechte des Nutzers, insbesondere soweit die vorgenannten Ereignisse oder Umstände zu einer unangemessen langen dauernden Befreiung des Ingenieurbüros von seinen vertraglichen Verpflichtungen führen, bleiben unberührt.

13. Sperrung des Zugangs, Kündigung

Das Ingenieurbüro kann den Nutzer von der Nutzung der Plattform durch Sperrung des Zugangs ausschließen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass der Nutzer/Bearbeiter gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt oder wenn das Ingenieurbüro ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Ein solches berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Registrierung des Nutzers/Bearbeiters unter falschen Angaben erfolgt ist oder das Passwort nicht geheim gehalten wurde.

14. Datenschutz

(1) Der Nutzer/Bearbeiter erklärt sich damit einverstanden,

• dass alle von ihm im Rahmen der Registrierung und der Nutzung der Plattform eingegebenen Daten durch das Ingenieurbüro zur Erfüllung des Auskunftseinholungsvertrags auf Datenverarbeitungsanlagen gespeichert, verändert und genutzt werden und

• dass alle von ihm im Rahmen der Registrierung und der Nutzung der Plattform eingegebenen Daten durch das Ingenieurbüro an die Netzbetreiber übermittelt und von diesen zur Bearbeitung und Erteilung von Auskünften gespeichert, verändert und genutzt werden.

(2) Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieser Vereinbarung auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Das Ingenieurbüro wird die Daten weder zu Zwecken der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten/nutzen noch sie an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten. Soweit die Plattform Links zu anderen Websites enthält, sind ausschließlich deren Betreiber für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben und den Inhalt der verlinkten Seiten verantwortlich.

(3) Die Daten, welche im LAO-Tool abgerufen werden können, werden ausschließlich auf Servern in der EU gespeichert.

(4) Die von dem Nutzer/Bearbeiter ausgewählten Einstellungen in den jeweiligen Projekten werden zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Software/Dienstleistung in anonymisierter Form verwendet. Dies entspricht dem berechtigten Interesse des Ingenieurbüros an der stetigen Entwicklung seiner Dienste, vgl. Art. 6 Absatz 1 lit. f) DS-GVO.

(5) Der Nutzer verpflichtet seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Dritte auf das Datengeheimnis nach Art. 5 und 24 DS-GVO.

15. Salvatorische Ersetzungsregel

Ist eine Klausel unwirksam, tritt diejenige Regelung an ihre Stelle, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16. Sonstige Bestimmungen

(1) Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Vorstehendes Schriftformerfordernis gilt nicht bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Die Parteien verpflichten sich, auf Wunsch der jeweils anderen Vertragspartei mündlich getroffene Abreden zu Beweiszwecken in Schriftform festzuhalten.

(2) Soweit gesetzlich gemäß §§ 38, 689 ZPO eine Gerichtsstandklausel zulässig ist, wird hiermit als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Offenbach vereinbart. Für die Beziehung zwischen dem Ingenieurbüro und dem Nutzer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Vorstehendes gilt entsprechend für Regelungslücken.

Stand 22.12.2025

AGBs

Nutzungsbedingungen der LAO Ingenieurgesellschaft mbH

Allgemeines

(1) Die LAO Ingenieurgesellschaft mbH (nachfolgend „Ingenieurbüro“) holt als Dienstleister im Auftrag von Bauunternehmern und Privatpersonen (nachfolgend „Nutzer“) entgeltlich Auskünfte über die Lage der Versorgungsanlagen (nachfolgend „Auskünfte“) bei Netzbetreibern ein. Zu diesem Zwecke stellt das Ingenieurbüro eine Online-Plattform (nachfolgend „Plattform“) zur Verfügung, mit deren Hilfe der Nutzer dem Ingenieurbüro nach erfolgreicher Anmeldung einen Auftrag zur Einholung der für die Bau- und Planungsmaßnahmen notwendigen Auskünfte erteilen kann.

(2) Der Nutzer legt durch die Zusammenstellung einer Liste („Auswahl-Tool“) diejenigen Netzbetreiber fest, deren Auskünfte das Ingenieurbüro im Auftrag des Nutzers einholen soll.

(3) Die Nutzung der Plattform ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Nutzers an einer Verwendung der Auskünfte für eigene Bau- oder Planungsmaßnahmen zulässig. Eine Abfrage der Auskünfte über das für die Durchführung der eigenen Bau- und Planungsmaßnahmen notwendige Maß hinaus ist unzulässig. Der Nutzer bestätigt mit dem Auftrag zur Auskunftseinholung das Vorliegen eines berechtigten Interesses i.S.d. S. 1.

1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Ingenieurbüro und den Nutzern ausschließlich. Entgegenstehende oder zusätzliche Bedingungen von Behörden oder privaten natürlichen oder juristischen Personen, die die Dienstleistungen des Ingenieurbüros nutzen, gelten nicht, auch wenn das Ingenieurbüro ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn und soweit das Ingenieurbüro ihnen schriftlich und ausdrücklich ganz oder teilweise zugestimmt hat.

2. Anmeldung

(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Online-Registrierung des Nutzers und eine Bestätigung der Registrierung des Nutzers durch Übersendung der Zugangsdaten durch das Ingenieurbüro voraus. Sofern der Nutzer keine natürliche Person ist, kann er sich nur durch eine von ihm hierzu bevollmächtigte natürliche Person (nachfolgend „Bearbeiter“) registrieren lassen. Der Bearbeiter ist der Erfüllungsgehilfe und Vertreter des Nutzers gegenüber dem Ingenieurbüro.

(2) Zur Registrierung hat der Nutzer bzw. der Bearbeiter die im Registrierungsformular vorhandenen Eingabefelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Durch die Bestätigung seiner Eingaben registriert sich der Nutzer bzw. registriert der Bearbeiter den Nutzer. Das vom Nutzer bzw. vom Bearbeiter angegebene Passwort ist jederzeit vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sobald der Nutzer den Verdacht oder positive Kenntnis davon hat, dass ein Dritter von seinem Passwort unbefugt Kenntnis erlangt hat, ist er dazu verpflichtet, dies dem Ingenieurbüro unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall wird der Anfragende nach Ziff. 12 vorläufig gesperrt.

3. Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Der Auskunftseinholungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen zustande. Die Annahme erfolgt erst mit Übermittlung der nachfolgend näher beschriebenen Auskünfte durch das Ingenieurbüro an den Nutzer/Bearbeiter.

(2) Das Ingenieurbüro holt bei Netzbetreibern im Namen des Nutzers Auskünfte über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Versorgungsanlagen bzw. deren Sicherheitszonen in dem vom Nutzer/Bearbeiter angegebenen Bereich der Bau- oder Planungsmaßnahme ein und stellt diese dem Nutzer zur Verfügung. Es ist zu beachten, dass die Auskünfte lediglich wiedergeben, ob und ggf. welche Leitungen im geographischen System Versorgungsanlagen von Netzbetreibern abgebildet sind.

(3) Das Ingenieurbüro holt die Auskünfte per E-Mail bei den Verantwortlichen ein. Hierzu benutzt das Ingenieurbüro eine projektspezifische E-Mailadresse, welche automatisch nach der Anmeldung generiert wird. Die E-Mailadresse hat die Form xxxx@lao-leitungsauskunft.de. Als Absendername wird der Vor- und Nachname des Nutzers gesetzt.

(4) Für jedes Bauvorhaben fragt das Ingenieurbüro außerdem unter Nutzung der eigenen E-Mail-Adresse des Nutzers bei der jeweiligen Gemeinde eine Versorgerträgerliste an und übermittelt eine etwaige Antwort an den Nutzer. Sollte die Gemeinde eine Bearbeitungsgebühr erheben, ist diese von dem Nutzer zu tragen. Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, auf die Anfrage zu antworten, so dass eine Antwort durch das Ingenieurbüro nicht garantiert werden kann.

(5) Die konkret geschuldete Dienstleistung legt der Nutzer durch die Auswahl eines Leistungspaketes fest. Dessen jeweiliger konkreter Leistungsinhalt und die jeweils aktuell gültigen Preise sind der Plattform (https://leitungsauskunft-online.de/servicepakete/) zu entnehmen.

(6) Durch die Zusammenstellung einer Liste („Auswahl-Tool“) legt der Nutzer/Bearbeiter diejenigen Netzbetreiber fest, bei denen das Ingenieurbüro für den Nutzer in dessen Namen Auskünfte einholen soll

(7) Die eingeholten Auskünfte der Verantwortlichen werden in der Plattform „LAO-Tool“ gespeichert. Der Nutzer/Bearbeiter kann sich mit seinen Anmeldedaten dort anmelden und auf die Auskünfte online zugreifen. Eine Übermittlung der Auskünfte von dem Ingenieurbüro an den Nutzer/Bearbeiter per E-Mail findet nicht statt. Der Nutzer ist verpflichtet sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Projekt-Stand zu informieren. Die E-Mail-Auskünfte der Netzbetreiber werden automatisiert von einem Software-Programm „gelesen“. Auf dieser Grundlage wird der Status „Betroffen“ / „Nicht Betroffen“ / „Unsicher“ im LAO-Tool gesetzt. Sollte der Nutzer das „Full-Service-Paket“ gewählt haben, werden die Antworten zusätzlich durch einen Mitarbeiter des Ingenieurbüros geprüft. Die Daten werden für den im jeweils gewählten Servicepaket enthaltenden Mindestzeitraum im LAO-Tool bereitgehalten.

(8) Nach Ablauf des vertraglichen Mindestzeitraums kann der Nutzer/Bearbeiter nicht mehr auf die Daten zugreifen. Das Ingenieurbüro empfiehlt daher dem Nutzer die vollständigen Projektunterlagen spätestens nach Abschluss des Projektes herunterzuladen und zu speichern.

(9) Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verjährungsfristen und sonstiger Aufbewahrungspflichten werden die Daten von den Servern des Ingenieurbüros gelöscht. Darüber hinaus kann der Nutzer/Bearbeiter jederzeit per E-Mail an service@lao-ing.de die vorzeitige Löschung von Daten aus dem LAO-Tool verlangen.

(10) Alle von einem Netzbetreiber übermittelten und durch das Ingenieurbüro zur Verfügung gestellten Pläne und Karten sowie alle sonstigen Informationen und Unterlagen zu Versorgungsanlagen, insbesondere Leitungsschutzanweisungen und/oder Nutzungsbedingungen, beziehen sich nur auf Versorgungsanlagen derjenigen Netzbetreiber, deren Auskünfte über das Auswahl-Tool angefordert wurden. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Träger öffentlicher Belange (TöB), Netzbetreiber oder Eigentümer hat der Nutzer bei diesen gesondert einzuholen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die durch das Ingenieurbüro übermittelten Auskünfte keine Versorgungsanlagen im betroffenen Baubereich ausweisen. Das Ingenieurbüro ist zur Einholung und Übermittlung von Auskünften von Netzbetreibern, deren Beauskunftung über das Auswahl-Tool nicht angefordert wurde, weder verpflichtet, noch im Stande.

(11) Die vollständige Ermittlung der Netzbetreiber obliegt dem Nutzer; das Ingenieurbüro garantiert keine Vollständigkeit aller Netzbetreiber.

(12) Das Ingenieurbüro gibt keine Gewähr für die Vollständigkeit und für die aktuelle Richtigkeit, den Maßstab und die Lesbarkeit der durch das Ingenieurbüro eingeholten und übermittelten Auskünfte und die ausgehändigten Pläne des jeweiligen Netzbetreibers.

(13) Die Bearbeitung von Anfragen des Nutzers/Bearbeiters kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Insbesondere die Rückmeldung durch die Netzbetreiber kann erfahrungsgemäß mehrere Wochen dauern. Sollte seitens eines Netzbetreibers keine Rückmeldung erfolgen, so hat sich der Nutzer unmittelbar an den jeweiligen Netzbetreiber zu wenden.

4. Pflichten des Nutzers/Bearbeiters bei Nutzung der Plattform

(1) Durch die Auftragserteilung ermächtigt der Nutzer/Bearbeiter das Ingenieurbüro zur Einholung der Auskünfte im Namen des Nutzers/Bearbeiters bei den durch den Nutzer/Bearbeiter ausgewählten Netzbetreibern im Umfang des ausgewählten Leistungspakets.

(2) Der Nutzer/Bearbeiter ist für die ordnungsgemäße Auftragserteilung über die Plattform selbst verantwortlich. Der Nutzer/Bearbeiter hat alle Angaben zur Anwendung der Plattform auf der entsprechenden Website https://leitungsauskunft-online.de zu berücksichtigen. Wesentlich für eine ordnungsgemäße Anwendung ist insbesondere die wahrheitsgemäße, richtige und vollständige Eingabe bzw. Auswahl der Daten und Informationen durch den Nutzer/Bearbeiter. Dazu zählt auch die zutreffende Auswahl der für die Breite der Sicherheitszonen der Versorgungsanlagen maßgeblichen Kategorie der jeweiligen Bau- oder Planungsmaßnahme.

Die GPS-Ortung kann systembedingt erheblich von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. Der Nutzer hat die angezeigten Ergebnisse daher auf Plausibilität zu prüfen.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, nur solche Personen mit der Einholung von Auskünften über die Plattform zu beauftragen, die über die nötige Erfahrung im Umgang mit der verwendeten Software verfügen und mit aufkommenden Fehlersituationen in geeigneter Weise umgehen und letztlich ein fehlerfreies Ergebnis in der Informationsübermittlung erzielen können.

(4) Der Nutzer/Bearbeiter ist für die Aktualität und Funktionalität der von ihm eingesetzten Hard- und Software im Hinblick auf die ordnungsgemäße Übermittlung der von dem Ingenieurbüro eingeholten Auskünfte selbst verantwortlich. Über geänderte Voraussetzungen hinsichtlich der einzusetzenden Hard- und Software hat sich der Nutzer/Bearbeiter vor Stellung einer Anfrage Kenntnis zu verschaffen. Die hierzu notwendige Information ist auf der Website der Plattform (https://leitungsauskunft-online.de/unser-service) abrufbar.

(5) Die eingeholten Auskünfte werden ausschließlich mit einer SSL-Verschlüsselung mit einer Schlüssellänge von 128-bit an den Nutzer übermittelt. Das Ingenieurbüro behält sich vor, diesen Mindeststandard zu ändern. Es wird den Nutzer diesbezüglich über eine Mitteilung auf der Website der Plattform (https://leitungsauskunft-online.de/unser-service) vorher informieren.

(6) Der Nutzer/Bearbeiter ist nicht berechtigt, die Plattform unzumutbar oder übermäßig zu nutzen, zu modifizieren, zu blockieren oder in sonstiger Weise zu stören. Ohne vorherige Zustimmung des Ingenieurbüros dürfen die Inhalte der Plattform nicht kopiert, verbreitet oder Screenshots oder Hardcopies davon erstellt werden.

(7) Auch nach Abschluss des Projekts steht es dem Nutzer frei, die Projektdaten herunterzuladen und auf seinen eigenen Servern zu speichern. Nach Ablauf der im jeweiligen Servicepaket enthaltenden Mindestspeicherdauer kann der Nutzer nicht mehr auf die Daten zugreifen.

5. Pflichten des Nutzers bei Verwendung der Auskünfte

(1) Der Nutzer hat die von dem Ingenieurbüro bereitgestellten Unterlagen in jedem Einzelfall auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen. Bei Zweifeln bezogen auf Lesbarkeit und Vollständigkeit hat er sich mit dem zuständigen Netzbetreiber selbstständig in Verbindung zu setzen. Hierfür werden ihm bei der Übermittlung der Auskünfte die Kontaktdaten des zuständigen Netzbetreibers angezeigt bzw. durch die Möglichkeit „Netzbetreiber erneut kontaktieren“ ein Weg zur Kontaktaufnahme geboten.

(2) Die von dem Ingenieurbüro übermittelten Auskünfte bestehen je nach Einzelfallsituation und Netzbetreiber aus den folgenden Bestandteilen:

(a) Komplette Bestandspläne oder Auszüge aus diesen

(b) Übersichtspläne inkl. des jeweilig eingezeichneten Bereichs des Nutzers (Redlining)

(c) Nicht in das Planwerk eingearbeitete Skizzen (z.B. Feldbücher, Einmessskizzen)

(d) Leitungsschutzanweisung, rechtliche Rahmenbedingungen und Nutzungsbedingungen des Netzbetreibers

(e) Legende

(3) Der Nutzer hat zu berücksichtigen, dass die Angaben sich nach Herstellung der Versorgungsanlagen durch Umstände, die der Netzbetreiber nicht beeinflussen kann, verändert haben können. So können insbesondere Angaben zu Bezugspunkten (Grenzsteine, Gebäudeecken o. ä.), infolge von Neuvermarkung, Neubau usw. von heutigen tatsächlichen Entfernungen deutlich abweichen. Des Weiteren ist mit Änderungen der Tiefenlage gegenüber dem Herstellungszeitpunkt zu rechnen.

(4) Der Nutzer hat die Übereinstimmung mit der Örtlichkeit ggf. unter Beteiligung des Netzbetreibers zu prüfen. Sollte bei den erforderlichen Suchschachtungen festgestellt werden, dass die tatsächliche Leitungslage mit den in den Plänen angegebenen Maßen nicht übereinstimmen, ist die Arbeit einzustellen und mit dem Netzbetreiber die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

(5) Übersendete Leitungsschutzanweisungen und Nutzungsbedingungen einzelner Netzbetreiber sind zwingend zu beachten.

(6) Vor dem Erhalt der vollständigen Auskünfte hat der Nutzer jegliche Bau- oder Planungsmaßnahmen zu unterlassen.

(7) Das Risiko einer Manipulation der vom Netzbetreiber bereitgestellten bzw. übertragenen Daten durch Dritte trägt der Nutzer.

(8) Der Nutzer erklärt, dass er gegenüber Netzbetreibern auskunftsberechtigt ist, da die Auskünfte ein in seinem im Eigentum stehendes Grundstück betreffen bzw. er zum Einholen der Auskünfte vom Eigentümer oder durch vergleichbare Genehmigung (Planfeststellungsverfahren) ausdrücklich berechtigt wurde. Diese Berechtigung, bei deren Fehlen Netzbetreiber nicht auskunftspflichtig sind, hat er auf Verlangen des Ingenieurbüros in geeigneter Weise nachzuweisen.

(9) Der Nutzer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln.

(10) Sofern die Auskünfte zu Planungsmaßnahmen genutzt werden, dürfen die jeweiligen bereit gestellten Planunterlagen nicht für die Bauausführung verwandt werden.

Ergänzung für Planungsträger:

Der Nutzer beteiligt den Netzbetreiber als TöB an Planungen, sofern Planungen jeglicher Art im Gebiet solcher Kommunen erfolgen, in denen Versorgungsanlagen des Netzbetreibers vorhanden sind.

6. Verantwortung des Ingenieurbüros und des Nutzers hinsichtlich der Verwendung von Auskünften

(1) Der Nutzer legt durch die Zusammenstellung einer Liste („Auswahl-Tool“) diejenigen Netzbetreiber fest, von denen das Ingenieurbüro Auskünfte einholen soll. Das Ingenieurbüro gewährleistet somit nicht die Vollständigkeit der Auskünfte für das beauskunftete Gebiet. Sind dem Nutzer im Plangebiet weitere Netzbetreiber neben den beauskunfteten Netzbetreibern (insbesondere Kleinstbetreiber) bekannt, so hat der Nutzer von diesen die notwendigen Auskünfte gesondert einzuholen. Das Ingenieurbüro ist zur Übermittlung von Auskünften von Netzbetreibern, deren Beauskunftung über das Auswahl-Tool nicht angefordert wurde, weder verpflichtet, noch im Stande.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche von dem Ingenieurbüro bereitgestellten Unterlagen zu überprüfen. Dies gilt ausdrücklich auch bei der Wahl des „Full-Service-Pakets“, da das Ingenieurbüro nicht über den nötigen Gesamtüberblick über das Projekt verfügt.

(3) Durch den Abschluss des Auskunftseinholungsvertrags werden die Pflichten des Nutzers/Bearbeiters als Beteiligter an einer Baumaßnahme hinsichtlich der von ihm hierbei zu erfüllenden Verkehrssicherungsmaßnahmen nicht berührt, insbesondere weder ausgeschlossen, noch einschränkt. Dies gilt gleichermaßen für die Haftung des Nutzers/Bearbeiters im Falle einer Verletzung dieser Pflichten.

(4) Das Ingenieurbüro übernimmt keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit der ihm von den Netzbetreibern zur Verfügung gestellten Auskünfte.

7. Rechte am Planwerk

(1) Die Urheberrechte an allen Plänen, Karten, Unterlagen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken verbleiben bei den jeweiligen Rechtsinhabern.

(2) Die Berechtigung zur Verwendung der von dem Ingenieurbüro übermittelten Unterlagen besteht nur für den durch den Nutzer bei Erteilung des Auskunftseinholungsauftrages angegebenen Zweck und in dem dort angegebenen Realisierungszeitraum der Baumaßnahme. Nach Ablauf des Realisierungszeitraumes oder bei Erweiterung oder Änderung des Zwecks der Baumaßnahme sind die Auskünfte neu einzuholen. Sollte in den Nutzungsbedingungen eines Netzbetreibers ein bestimmter Realisierungszeitraum vorgesehen sein, so verlieren die übermittelten Unterlagen an dessen Ende vollständig ihre Gültigkeit.

(3) Eine Nutzung der von dem Ingenieurbüro übermittelten Auskünfte der Netzbetreiber erfolgt ausschließlich zur eigenen Verwendung des Nutzers für Bau- und Planungsmaßnahmen. Eine anderweitige Verwendung durch den Nutzer, z.B. eine Nutzung zum Zwecke der Auswertung und Verwendung nur der Hintergrundinformation (Topografie – und Katasterdarstellung), ist unzulässig.

8. Verfügbarkeit der Plattform

Die Plattform steht im Rahmen der Serververfügbarkeit für den Nutzer zur Verfügung. Es besteht keinerlei Pflicht des Ingenieurbüros zur permanenten Zurverfügungstellung oder Störungsfreiheit der Plattform. Es können sich zeitweilig Beschränkungen oder Beeinträchtigungen der Plattform insbesondere durch technische Störungen, Systemüberlastungen oder Wartungsmaßnahmen ergeben. Dies entbindet den Nutzer nicht von der Verpflichtung, die nötigen Auskünfte einzuholen. Dieser hat sich in diesem Fall zur Erlangung der benötigten Leitungsdaten unmittelbar mit den Netzbetreibern in Verbindung zu setzen.

9. Einsatz Dritter, Übertragung von Rechten und Pflichten

Das Ingenieurbüro ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen der Hilfe Dritter zu bedienen.

10. Abnahme, Rüge und Mängelhaftung

(1) Soweit die Einholung und Übermittlung der Auskünfte werkvertraglichen Charakter haben, gelten sie als abgenommen, wenn der Nutzer nicht innerhalb von einer Woche ab Erhalt der vertragsgemäßen Leistungen widerspricht.

(2) Die Ansprüche des Nutzers aus Mängelhaftung verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme, soweit es sich bei dem Nutzer nicht um einen Verbraucher handelt. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Mängelverjährung von zwei Jahren ab Abnahme.

11. Haftung

(1) Das Ingenieurbüro übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer oder Dritten durch vom Nutzer unvollständig oder fehlerhaft übermittelten Informationen entstehen.

(2) Eine Haftung des Ingenieurbüros für Schäden, die ihre Ursache in dem Missbrauch des Passwortes haben, die durch fehlerhafte Eingaben verursacht sind oder auf fehlerhafte/unmögliche Nutzbarkeit des Internets sowie von Serviceprovidern zurück zu führen sind, ist ausgeschlossen.

(3) Das Ingenieurbüro übernimmt keine Haftung für Fehlbeauskunftungen durch Netzbetreiber, Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange.

(4) Die Angaben zu den Kontaktdaten der Schutzgebiete, den Behörden und sonstigen Ansprechpartnern Dritter erfolgen ohne Gewähr. Das Ingenieurbüro übernimmt ausdrücklich keine Garantie für deren Aktualität und Richtigkeit.

(5) Das Ingenieurbüro haftet – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; daneben haftet das Ingenieurbüro auch für eine einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Kardinalpflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Kardinalpflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden auf die Haftung der Organmitglieder, der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Ingenieurbüros entsprechende Anwendung.

(6) Kardinalpflichten sind die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptpflichten des Auskunftseinholungsvertrags,h. solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Es handelt sich dabei um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzung für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.

(7) Alle Ereignisse oder Umstände, die sich dem Einfluss des Ingenieurbüros entziehen und welche dem Ingenieurbüro in von ihm nicht zu vertretender Weise die Erfüllung seiner Vertragspflichten unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streiks und Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und ähnliche Hindernisse befreien das Ingenieurbüro für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten unvorhersehbaren Umstände bei Dritten, denen sich das Ingenieurbüro zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bedient, eintreten und zu Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der Auskünfte durch das Ingenieurbüro führen, ohne dass dieses dies zu vertreten hätte. Gesetzlich begründete Rücktrittsrechte des Nutzers, insbesondere soweit die vorgenannten Ereignisse oder Umstände zu einer unangemessen langen dauernden Befreiung des Ingenieurbüros von seinen vertraglichen Verpflichtungen führen, bleiben unberührt.

12. Sperrung des Zugangs, Kündigung

Das Ingenieurbüro kann den Nutzer von der Nutzung der Plattform durch Sperrung des Zugangs ausschließen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass der Nutzer/Bearbeiter gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt oder wenn das Ingenieurbüro ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Ein solches berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Registrierung des Nutzers/Bearbeiters unter falschen Angaben erfolgt ist oder das Passwort nicht geheim gehalten wurde.

13. Datenschutz

(1) Der Nutzer/Bearbeiter erklärt sich damit einverstanden,

• dass alle von ihm im Rahmen der Registrierung und der Nutzung der Plattform eingegebenen Daten durch das Ingenieurbüro zur Erfüllung des Auskunftseinholungsvertrags auf Datenverarbeitungsanlagen gespeichert, verändert und genutzt werden und

• dass alle von ihm im Rahmen der Registrierung und der Nutzung der Plattform eingegebenen Daten durch das Ingenieurbüro an die Netzbetreiber übermittelt und von diesen zur Bearbeitung und Erteilung von Auskünften gespeichert, verändert und genutzt werden.

(2) Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieser Vereinbarung auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Das Ingenieurbüro wird die Daten weder zu Zwecken der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten/nutzen noch sie an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten. Soweit die Plattform Links zu anderen Websites enthält, sind ausschließlich deren Betreiber für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben und den Inhalt der verlinkten Seiten verantwortlich.

(3) Die Daten, welche im LAO-Tool abgerufen werden können, werden ausschließlich auf Servern in der EU gespeichert.

(4) Die von dem Nutzer/Bearbeiter ausgewählten Einstellungen in den jeweiligen Projekten werden zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Software/Dienstleistung in anonymisierter Form verwendet. Dies entspricht dem berechtigten Interesse des Ingenieurbüros an der stetigen Entwicklung seiner Dienste, vgl. Art. 6 Absatz 1 lit. f) DS-GVO.

(5) Der Nutzer verpflichtet seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Dritte auf das Datengeheimnis nach Art. 5 und 24 DS-GVO.

14. Sonstige Bestimmungen

(1) Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Vorstehendes Schriftformerfordernis gilt nicht bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Die Parteien verpflichten sich, auf Wunsch der jeweils anderen Vertragspartei mündlich getroffene Abreden zu Beweiszwecken in Schriftform festzuhalten.

(2) Soweit gesetzlich gemäß §§ 38, 689 ZPO eine Gerichtsstandklausel zulässig ist, wird hiermit als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Offenbach vereinbart. Für die Beziehung zwischen dem Ingenieurbüro und dem Nutzer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Vorstehendes gilt entsprechend für Regelungslücken.

Stand 02.05.2019