AGB’s

Nutzungs­bedingungen der LAO Ingenieur­gesellschaft mbH

Allgemeines

(1) Die LAO Ingenieurgesellschaft mbH (nachfolgend „Ingenieurbüro“) holt als Dienstleister im Auftrag von Bauunternehmern und Privatpersonen (nachfolgend „Nutzer“) entgeltlich Auskünfte über die Lage der Versorgungsanlagen (nachfolgend „Auskünfte“) bei Netzbetreibern ein. Zu diesem Zwecke stellt das Ingenieurbüro eine Online-Plattform (nachfolgend „Plattform“) zur Verfügung, mit deren Hilfe der Nutzer dem Ingenieurbüro nach erfolgreicher Anmeldung einen Auftrag zur Einholung der für die Bau- und Planungsmaßnahmen notwendigen Auskünfte erteilen kann.

(2) Der Nutzer legt durch die Zusammenstellung einer Liste („Auswahl-Tool“) diejenigen Netzbetreiber fest, deren Auskünfte das Ingenieurbüro im Auftrag des Nutzers einholen soll.

(3) Die Nutzung der Plattform ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Nutzers an einer Verwendung der Auskünfte für eigene Bau- oder Planungsmaßnahmen zulässig. Eine Abfrage der Auskünfte über das für die Durchführung der eigenen Bau- und Planungsmaßnahmen notwendige Maß hinaus ist unzulässig. Der Nutzer bestätigt mit dem Auftrag zur Auskunftseinholung das Vorliegen eines berechtigten Interesses i.S.d. S. 1.

  1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Ingenieurbüro und den Nutzern ausschließlich. Entgegenstehende oder zusätzliche Bedingungen von Behörden oder privaten natürlichen oder juristischen Personen, die die Dienstleistungen des Ingenieurbüros nutzen, gelten nicht, auch wenn das Ingenieurbüro ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn und soweit das Ingenieurbüro ihnen schriftlich und ausdrücklich ganz oder teilweise zugestimmt hat.

  1. Anmeldung

(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Online-Registrierung des Nutzers und eine Bestätigung der Registrierung des Nutzers durch Übersendung der Zugangsdaten durch das Ingenieurbüro voraus. Sofern der Nutzer keine natürliche Person ist, kann er sich nur durch eine von ihm hierzu bevollmächtigte natürliche Person (nachfolgend „Bearbeiter“) registrieren lassen. Der Bearbeiter ist der Erfüllungsgehilfe und Vertreter des Nutzers gegenüber dem Ingenieurbüro.

(2) Zur Registrierung hat der Nutzer bzw. der Bearbeiter die im Registrierungsformular vorhandenen Eingabefelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Durch die Bestätigung seiner Eingaben registriert sich der Nutzer bzw. registriert der Bearbeiter den Nutzer. Das vom Nutzer bzw. vom Bearbeiter angegebene Passwort ist jederzeit vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sobald der Nutzer den Verdacht oder positive Kenntnis davon hat, dass ein Dritter von seinem Passwort unbefugt Kenntnis erlangt hat, ist er dazu verpflichtet, dies dem Ingenieurbüro unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall wird der Anfragende nach Ziff. 12 vorläufig gesperrt.

  1. Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Der Auskunftseinholungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen zustande. Die Annahme erfolgt erst mit Übermittlung der nachfolgend näher beschriebenen Auskünfte durch das Ingenieurbüro an den Nutzer/Bearbeiter.

(2) Das Ingenieurbüro holt bei Netzbetreibern im Namen des Nutzers Auskünfte über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Versorgungsanlagen bzw. deren Sicherheitszonen in dem vom Nutzer/Bearbeiter angegebenen Bereich der Bau- oder Planungsmaßnahme ein und stellt diese dem Nutzer zur Verfügung. Es ist zu beachten, dass die Auskünfte lediglich wiedergeben, ob und ggf. welche Leitungen im geographischen System Versorgungsanlagen von Netzbetreibern abgebildet sind.

(3) Das Ingenieurbüro holt die Auskünfte per E-Mail bei den Verantwortlichen ein. Hierzu benutzt das Ingenieurbüro eine projektspezifische E-Mailadresse, welche automatisch nach der Anmeldung generiert wird. Die E-Mailadresse hat die Form xxxx@lao-leitungsauskunft.de. Als Absendername wird der Vor- und Nachname des Nutzers gesetzt.

(4) Für jedes Bauvorhaben fragt das Ingenieurbüro außerdem unter Nutzung der eigenen E-Mail-Adresse des Nutzers bei der jeweiligen Gemeinde eine Versorgerträgerliste an und übermittelt eine etwaige Antwort an den Nutzer. Sollte die Gemeinde eine Bearbeitungsgebühr erheben, ist diese von dem Nutzer zu tragen. Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, auf die Anfrage zu antworten, so dass eine Antwort durch das Ingenieurbüro nicht garantiert werden kann.

(5) Die konkret geschuldete Dienstleistung legt der Nutzer durch die Auswahl eines Leistungspaketes fest. Dessen jeweiliger konkreter Leistungsinhalt und die jeweils aktuell gültigen Preise sind der Plattform (https://leitungsauskunft-online.de/servicepakete/) zu entnehmen.

(6) Durch die Zusammenstellung einer Liste („Auswahl-Tool“) legt der Nutzer/Bearbeiter diejenigen Netzbetreiber fest, bei denen das Ingenieurbüro für den Nutzer in dessen Namen Auskünfte einholen soll

(7) Die eingeholten Auskünfte der Verantwortlichen werden in der Plattform „LAO-Tool“ gespeichert. Der Nutzer/Bearbeiter kann sich mit seinen Anmeldedaten dort anmelden und auf die Auskünfte online zugreifen. Eine Übermittlung der Auskünfte von dem Ingenieurbüro an den Nutzer/Bearbeiter per E-Mail findet nicht statt. Der Nutzer ist verpflichtet sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Projekt-Stand zu informieren. Die E-Mail-Auskünfte der Netzbetreiber werden automatisiert von einem Software-Programm „gelesen“. Auf dieser Grundlage wird der Status „Betroffen“ / „Nicht Betroffen“ / „Unsicher“ im LAO-Tool gesetzt. Sollte der Nutzer das „Full-Service-Paket“ gewählt haben, werden die Antworten zusätzlich durch einen Mitarbeiter des Ingenieurbüros geprüft. Die Daten werden für den im jeweils gewählten Servicepaket enthaltenden Mindestzeitraum im LAO-Tool bereitgehalten.

(8) Nach Ablauf des vertraglichen Mindestzeitraums kann der Nutzer/Bearbeiter nicht mehr auf die Daten zugreifen. Das Ingenieurbüro empfiehlt daher dem Nutzer die vollständigen Projektunterlagen spätestens nach Abschluss des Projektes herunterzuladen und zu speichern.

(9) Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verjährungsfristen und sonstiger Aufbewahrungspflichten werden die Daten von den Servern des Ingenieurbüros gelöscht. Darüber hinaus kann der Nutzer/Bearbeiter jederzeit per E-Mail an service@lao-ing.de die vorzeitige Löschung von Daten aus dem LAO-Tool verlangen.

(10) Alle von einem Netzbetreiber übermittelten und durch das Ingenieurbüro zur Verfügung gestellten Pläne und Karten sowie alle sonstigen Informationen und Unterlagen zu Versorgungsanlagen, insbesondere Leitungsschutzanweisungen und/oder Nutzungsbedingungen, beziehen sich nur auf Versorgungsanlagen derjenigen Netzbetreiber, deren Auskünfte über das Auswahl-Tool angefordert wurden. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Träger öffentlicher Belange (TöB), Netzbetreiber oder Eigentümer hat der Nutzer bei diesen gesondert einzuholen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die durch das Ingenieurbüro übermittelten Auskünfte keine Versorgungsanlagen im betroffenen Baubereich ausweisen. Das Ingenieurbüro ist zur Einholung und Übermittlung von Auskünften von Netzbetreibern, deren Beauskunftung über das Auswahl-Tool nicht angefordert wurde, weder verpflichtet, noch im Stande.

(11) Die vollständige Ermittlung der Netzbetreiber obliegt dem Nutzer; das Ingenieurbüro garantiert keine Vollständigkeit aller Netzbetreiber.

(12) Das Ingenieurbüro gibt keine Gewähr für die Vollständigkeit und für die aktuelle Richtigkeit, den Maßstab und die Lesbarkeit der durch das Ingenieurbüro eingeholten und übermittelten Auskünfte und die ausgehändigten Pläne des jeweiligen Netzbetreibers.

(13) Die Bearbeitung von Anfragen des Nutzers/Bearbeiters kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Insbesondere die Rückmeldung durch die Netzbetreiber kann erfahrungsgemäß mehrere Wochen dauern. Sollte seitens eines Netzbetreibers keine Rückmeldung erfolgen, so hat sich der Nutzer unmittelbar an den jeweiligen Netzbetreiber zu wenden.

  1. Pflichten des Nutzers/Bearbeiters bei Nutzung der Plattform

(1) Durch die Auftragserteilung ermächtigt der Nutzer/Bearbeiter das Ingenieurbüro zur Einholung der Auskünfte im Namen des Nutzers/Bearbeiters bei den durch den Nutzer/Bearbeiter ausgewählten Netzbetreibern im Umfang des ausgewählten Leistungspakets.

(2) Der Nutzer/Bearbeiter ist für die ordnungsgemäße Auftragserteilung über die Plattform selbst verantwortlich. Der Nutzer/Bearbeiter hat alle Angaben zur Anwendung der Plattform auf der entsprechenden Website https://leitungsauskunft-online.de zu berücksichtigen. Wesentlich für eine ordnungsgemäße Anwendung ist insbesondere die wahrheitsgemäße, richtige und vollständige Eingabe bzw. Auswahl der Daten und Informationen durch den Nutzer/Bearbeiter. Dazu zählt auch die zutreffende Auswahl der für die Breite der Sicherheitszonen der Versorgungsanlagen maßgeblichen Kategorie der jeweiligen Bau- oder Planungsmaßnahme.
Die GPS-Ortung kann systembedingt erheblich von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. Der Nutzer hat die angezeigten Ergebnisse daher auf Plausibilität zu prüfen.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, nur solche Personen mit der Einholung von Auskünften über die Plattform zu beauftragen, die über die nötige Erfahrung im Umgang mit der verwendeten Software verfügen und mit aufkommenden Fehlersituationen in geeigneter Weise umgehen und letztlich ein fehlerfreies Ergebnis in der Informationsübermittlung erzielen können.

(4) Der Nutzer/Bearbeiter ist für die Aktualität und Funktionalität der von ihm eingesetzten Hard- und Software im Hinblick auf die ordnungsgemäße Übermittlung der von dem Ingenieurbüro eingeholten Auskünfte selbst verantwortlich. Über geänderte Voraussetzungen hinsichtlich der einzusetzenden Hard- und Software hat sich der Nutzer/Bearbeiter vor Stellung einer Anfrage Kenntnis zu verschaffen. Die hierzu notwendige Information ist auf der Website der Plattform (https://leitungsauskunft-online.de/unser-service) abrufbar.

(5) Die eingeholten Auskünfte werden ausschließlich mit einer SSL-Verschlüsselung mit einer Schlüssellänge von 128-bit an den Nutzer übermittelt. Das Ingenieurbüro behält sich vor, diesen Mindeststandard zu ändern. Es wird den Nutzer diesbezüglich über eine Mitteilung auf der Website der Plattform (https://leitungsauskunft-online.de/unser-service) vorher informieren.

(6) Der Nutzer/Bearbeiter ist nicht berechtigt, die Plattform unzumutbar oder übermäßig zu nutzen, zu modifizieren, zu blockieren oder in sonstiger Weise zu stören. Ohne vorherige Zustimmung des Ingenieurbüros dürfen die Inhalte der Plattform nicht kopiert, verbreitet oder Screenshots oder Hardcopies davon erstellt werden.

(7) Auch nach Abschluss des Projekts steht es dem Nutzer frei, die Projektdaten herunterzuladen und auf seinen eigenen Servern zu speichern. Nach Ablauf der im jeweiligen Servicepaket enthaltenden Mindestspeicherdauer kann der Nutzer nicht mehr auf die Daten zugreifen.

  1. Pflichten des Nutzers bei Verwendung der Auskünfte

(1) Der Nutzer hat die von dem Ingenieurbüro bereitgestellten Unterlagen in jedem Einzelfall auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen. Bei Zweifeln bezogen auf Lesbarkeit und Vollständigkeit hat er sich mit dem zuständigen Netzbetreiber selbstständig in Verbindung zu setzen. Hierfür werden ihm bei der Übermittlung der Auskünfte die Kontaktdaten des zuständigen Netzbetreibers angezeigt bzw. durch die Möglichkeit „Netzbetreiber erneut kontaktieren“ ein Weg zur Kontaktaufnahme geboten.

(2) Die von dem Ingenieurbüro übermittelten Auskünfte bestehen je nach Einzelfallsituation und Netzbetreiber aus den folgenden Bestandteilen:

(a) Komplette Bestandspläne oder Auszüge aus diesen

(b) Übersichtspläne inkl. des jeweilig eingezeichneten Bereichs des Nutzers (Redlining)

(c) Nicht in das Planwerk eingearbeitete Skizzen (z.B. Feldbücher, Einmessskizzen)

(d) Leitungsschutzanweisung, rechtliche Rahmenbedingungen und Nutzungsbedingungen des Netzbetreibers

(e) Legende

(3) Der Nutzer hat zu berücksichtigen, dass die Angaben sich nach Herstellung der Versorgungsanlagen durch Umstände, die der Netzbetreiber nicht beeinflussen kann, verändert haben können. So können insbesondere Angaben zu Bezugspunkten (Grenzsteine, Gebäudeecken o. ä.), infolge von Neuvermarkung, Neubau usw. von heutigen tatsächlichen Entfernungen deutlich abweichen. Des Weiteren ist mit Änderungen der Tiefenlage gegenüber dem Herstellungszeitpunkt zu rechnen.

(4) Der Nutzer hat die Übereinstimmung mit der Örtlichkeit ggf. unter Beteiligung des Netzbetreibers zu prüfen. Sollte bei den erforderlichen Suchschachtungen festgestellt werden, dass die tatsächliche Leitungslage mit den in den Plänen angegebenen Maßen nicht übereinstimmen, ist die Arbeit einzustellen und mit dem Netzbetreiber die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

(5) Übersendete Leitungsschutzanweisungen und Nutzungsbedingungen einzelner Netzbetreiber sind zwingend zu beachten.

(6) Vor dem Erhalt der vollständigen Auskünfte hat der Nutzer jegliche Bau- oder Planungsmaßnahmen zu unterlassen.

(7) Das Risiko einer Manipulation der vom Netzbetreiber bereitgestellten bzw. übertragenen Daten durch Dritte trägt der Nutzer.

(8) Der Nutzer erklärt, dass er gegenüber Netzbetreibern auskunftsberechtigt ist, da die Auskünfte ein in seinem im Eigentum stehendes Grundstück betreffen bzw. er zum Einholen der Auskünfte vom Eigentümer oder durch vergleichbare Genehmigung (Planfeststellungsverfahren) ausdrücklich berechtigt wurde. Diese Berechtigung, bei deren Fehlen Netzbetreiber nicht auskunftspflichtig sind, hat er auf Verlangen des Ingenieurbüros in geeigneter Weise nachzuweisen.

(9) Der Nutzer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln.

(10) Sofern die Auskünfte zu Planungsmaßnahmen genutzt werden, dürfen die jeweiligen bereit gestellten Planunterlagen nicht für die Bauausführung verwandt werden.
Ergänzung für Planungsträger:
Der Nutzer beteiligt den Netzbetreiber als TöB an Planungen, sofern Planungen jeglicher Art im Gebiet solcher Kommunen erfolgen, in denen Versorgungsanlagen des Netzbetreibers vorhanden sind.

  1. Verantwortung des Ingenieurbüros und des Nutzers hinsichtlich der Verwendung von Auskünften

(1) Der Nutzer legt durch die Zusammenstellung einer Liste („Auswahl-Tool“) diejenigen Netzbetreiber fest, von denen das Ingenieurbüro Auskünfte einholen soll. Das Ingenieurbüro gewährleistet somit nicht die Vollständigkeit der Auskünfte für das beauskunftete Gebiet. Sind dem Nutzer im Plangebiet weitere Netzbetreiber neben den beauskunfteten Netzbetreibern (insbesondere Kleinstbetreiber) bekannt, so hat der Nutzer von diesen die notwendigen Auskünfte gesondert einzuholen. Das Ingenieurbüro ist zur Übermittlung von Auskünften von Netzbetreibern, deren Beauskunftung über das Auswahl-Tool nicht angefordert wurde, weder verpflichtet, noch im Stande.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche von dem Ingenieurbüro bereitgestellten Unterlagen zu überprüfen. Dies gilt ausdrücklich auch bei der Wahl des „Full-Service-Pakets“, da das Ingenieurbüro nicht über den nötigen Gesamtüberblick über das Projekt verfügt.

(3) Durch den Abschluss des Auskunftseinholungsvertrags werden die Pflichten des Nutzers/Bearbeiters als Beteiligter an einer Baumaßnahme hinsichtlich der von ihm hierbei zu erfüllenden Verkehrssicherungsmaßnahmen nicht berührt, insbesondere weder ausgeschlossen, noch einschränkt. Dies gilt gleichermaßen für die Haftung des Nutzers/Bearbeiters im Falle einer Verletzung dieser Pflichten.

(4) Das Ingenieurbüro übernimmt keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit der ihm von den Netzbetreibern zur Verfügung gestellten Auskünfte.

  1. Rechte am Planwerk

(1) Die Urheberrechte an allen Plänen, Karten, Unterlagen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken verbleiben bei den jeweiligen Rechtsinhabern.

(2) Die Berechtigung zur Verwendung der von dem Ingenieurbüro übermittelten Unterlagen besteht nur für den durch den Nutzer bei Erteilung des Auskunftseinholungsauftrages angegebenen Zweck und in dem dort angegebenen Realisierungszeitraum der Baumaßnahme. Nach Ablauf des Realisierungszeitraumes oder bei Erweiterung oder Änderung des Zwecks der Baumaßnahme sind die Auskünfte neu einzuholen. Sollte in den Nutzungsbedingungen eines Netzbetreibers ein bestimmter Realisierungszeitraum vorgesehen sein, so verlieren die übermittelten Unterlagen an dessen Ende vollständig ihre Gültigkeit.

(3) Eine Nutzung der von dem Ingenieurbüro übermittelten Auskünfte der Netzbetreiber erfolgt ausschließlich zur eigenen Verwendung des Nutzers für Bau- und Planungsmaßnahmen. Eine anderweitige Verwendung durch den Nutzer, z.B. eine Nutzung zum Zwecke der Auswertung und Verwendung nur der Hintergrundinformation (Topografie – und Katasterdarstellung), ist unzulässig.

  1. Verfügbarkeit der Plattform

Die Plattform steht im Rahmen der Serververfügbarkeit für den Nutzer zur Verfügung. Es besteht keinerlei Pflicht des Ingenieurbüros zur permanenten Zurverfügungstellung oder Störungsfreiheit der Plattform. Es können sich zeitweilig Beschränkungen oder Beeinträchtigungen der Plattform insbesondere durch technische Störungen, Systemüberlastungen oder Wartungsmaßnahmen ergeben. Dies entbindet den Nutzer nicht von der Verpflichtung, die nötigen Auskünfte einzuholen. Dieser hat sich in diesem Fall zur Erlangung der benötigten Leitungsdaten unmittelbar mit den Netzbetreibern in Verbindung zu setzen.

  1. Einsatz Dritter, Übertragung von Rechten und Pflichten

Das Ingenieurbüro ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen der Hilfe Dritter zu bedienen.

  1. Abnahme, Rüge und Mängelhaftung

(1) Soweit die Einholung und Übermittlung der Auskünfte werkvertraglichen Charakter haben, gelten sie als abgenommen, wenn der Nutzer nicht innerhalb von einer Woche ab Erhalt der vertragsgemäßen Leistungen widerspricht.

(2) Die Ansprüche des Nutzers aus Mängelhaftung verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme, soweit es sich bei dem Nutzer nicht um einen Verbraucher handelt. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Mängelverjährung von zwei Jahren ab Abnahme.

  1. Haftung

(1) Das Ingenieurbüro übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer oder Dritten durch vom Nutzer unvollständig oder fehlerhaft übermittelten Informationen entstehen.

(2) Eine Haftung des Ingenieurbüros für Schäden, die ihre Ursache in dem Missbrauch des Passwortes haben, die durch fehlerhafte Eingaben verursacht sind oder auf fehlerhafte/unmögliche Nutzbarkeit des Internets sowie von Serviceprovidern zurück zu führen sind, ist ausgeschlossen.

(3) Das Ingenieurbüro übernimmt keine Haftung für Fehlbeauskunftungen durch Netzbetreiber, Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange.

(4) Die Angaben zu den Kontaktdaten der Schutzgebiete, den Behörden und sonstigen Ansprechpartnern Dritter erfolgen ohne Gewähr. Das Ingenieurbüro übernimmt ausdrücklich keine Garantie für deren Aktualität und Richtigkeit.

(5) Das Ingenieurbüro haftet – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; daneben haftet das Ingenieurbüro auch für eine einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Kardinalpflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Kardinalpflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden auf die Haftung der Organmitglieder, der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Ingenieurbüros entsprechende Anwendung.

(6) Kardinalpflichten sind die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptpflichten des Auskunftseinholungsvertrags,h. solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Es handelt sich dabei um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzung für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.

(7) Alle Ereignisse oder Umstände, die sich dem Einfluss des Ingenieurbüros entziehen und welche dem Ingenieurbüro in von ihm nicht zu vertretender Weise die Erfüllung seiner Vertragspflichten unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streiks und Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und ähnliche Hindernisse befreien das Ingenieurbüro für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten unvorhersehbaren Umstände bei Dritten, denen sich das Ingenieurbüro zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bedient, eintreten und zu Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der Auskünfte durch das Ingenieurbüro führen, ohne dass dieses dies zu vertreten hätte. Gesetzlich begründete Rücktrittsrechte des Nutzers, insbesondere soweit die vorgenannten Ereignisse oder Umstände zu einer unangemessen langen dauernden Befreiung des Ingenieurbüros von seinen vertraglichen Verpflichtungen führen, bleiben unberührt.

  1. Sperrung des Zugangs, Kündigung

Das Ingenieurbüro kann den Nutzer von der Nutzung der Plattform durch Sperrung des Zugangs ausschließen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass der Nutzer/Bearbeiter gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt oder wenn das Ingenieurbüro ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Ein solches berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Registrierung des Nutzers/Bearbeiters unter falschen Angaben erfolgt ist oder das Passwort nicht geheim gehalten wurde.

  1. Datenschutz

(1) Der Nutzer/Bearbeiter erklärt sich damit einverstanden,

  • dass alle von ihm im Rahmen der Registrierung und der Nutzung der Plattform eingegebenen Daten durch das Ingenieurbüro zur Erfüllung des Auskunftseinholungsvertrags auf Datenverarbeitungsanlagen gespeichert, verändert und genutzt werden und
  • dass alle von ihm im Rahmen der Registrierung und der Nutzung der Plattform eingegebenen Daten durch das Ingenieurbüro an die Netzbetreiber übermittelt und von diesen zur Bearbeitung und Erteilung von Auskünften gespeichert, verändert und genutzt werden.

(2) Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieser Vereinbarung auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Das Ingenieurbüro wird die Daten weder zu Zwecken der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten/nutzen noch sie an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten. Soweit die Plattform Links zu anderen Websites enthält, sind ausschließlich deren Betreiber für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben und den Inhalt der verlinkten Seiten verantwortlich.

(3) Die Daten, welche im LAO-Tool abgerufen werden können, werden ausschließlich auf Servern in der EU gespeichert.

(4) Die von dem Nutzer/Bearbeiter ausgewählten Einstellungen in den jeweiligen Projekten werden zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Software/Dienstleistung in anonymisierter Form verwendet. Dies entspricht dem berechtigten Interesse des Ingenieurbüros an der stetigen Entwicklung seiner Dienste, vgl. Art. 6 Absatz 1 lit. f) DS-GVO.

(5) Der Nutzer verpflichtet seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Dritte auf das Datengeheimnis nach Art. 5 und 24 DS-GVO.

  1. Sonstige Bestimmungen

(1) Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Vorstehendes Schriftformerfordernis gilt nicht bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Die Parteien verpflichten sich, auf Wunsch der jeweils anderen Vertragspartei mündlich getroffene Abreden zu Beweiszwecken in Schriftform festzuhalten.

(2) Soweit gesetzlich gemäß §§ 38, 689 ZPO eine Gerichtsstandklausel zulässig ist, wird hiermit als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Offenbach vereinbart. Für die Beziehung zwischen dem Ingenieurbüro und dem Nutzer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Vorstehendes gilt entsprechend für Regelungslücken.

Stand 02.05.2019