Trassenpläne nach kommunalen Vorgaben
Hier erfahren Sie, warum Aufgrabungen und Leitungstrassen in deutschen Städten unterschiedliche Plan- und Genehmigungsanforderungen auslösen. Frankfurt am Main bildet das detaillierteste Beispiel. Hamburg, Köln, Stuttgart, München und Berlin zeigen, wie stark Maßstäbe, Portale, Unterlagen und Zuständigkeiten voneinander abweichen. LAO positioniert sich als bundesweiter Partner für die Beschaffung und digitale Aufbereitung der dafür benötigten Leitungsauskünfte.
Leitungsauskünfte beschaffen und Bestandspläne für Aufgrabungen und Trassenprojekte digital aufbereiten
Wer Leitungen im öffentlichen Straßenraum verlegt, verändert oder kreuzt, muss mehr beachten als den Leitungsbestand.
Städte und Gemeinden legen eigene Antragswege, Planmaßstäbe, Darstellungsregeln und technische Bedingungen fest. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt deshalb vom Projektort und von der Art der Maßnahme ab.
LAO unterstützt Planungsbüros, Bauunternehmen, Projektentwickler und Versorgungsträger bei der bundesweiten Beschaffung von Leitungsauskünften.
Mit LAO-MAP können geeignete Bestandspläne zusätzlich georeferenziert, vektorisiert und für die weitere Planung zusammengeführt werden.
Warum kommunale Vorgaben früh geprüft werden müssen
Die Leitungsauskunft beantwortet, welche Betreiber im Projektgebiet Anlagen gemeldet haben und welche Bestandsunterlagen sie bereitstellen. Sie ist jedoch nur ein Teil der Vorbereitung. Sobald öffentliche Straßen, Gehwege, Radwege oder Plätze aufgegraben oder für eine Baustelle genutzt werden, kommen kommunale Genehmigungs- und Dokumentationspflichten hinzu.
Eine vollständige Planung trennt deshalb vier Aufgaben voneinander: die Ermittlung der möglichen Netzbetreiber, die Beschaffung der Leitungsauskünfte, die planerische Aufbereitung der Bestandsdaten und das örtliche Genehmigungsverfahren. Wer diese Aufgaben zu spät zusammenführt, riskiert Rückfragen, fehlende Unterlagen und Verschiebungen im Bauablauf.
Kommunale Unterschiede im Überblick
Frankfurt am Main
Koordinierter Gesamttrassenplan nach Zeichenvorschrift
Zuständigkeit und Genehmigungen. Wer in Frankfurt eine öffentliche Verkehrsfläche aufgräbt, benötigt neben der verkehrsrechtlichen Anordnung des Straßenverkehrsamts eine Aufbruchgenehmigung des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE). Die Stadt unterscheidet dabei drei Wege: Punktaufbrüche etwa für Kanalhausanschlüsse, Baugrunduntersuchungen oder Suchschlitze; Trassen- und Aufbruchgenehmigungen für neue oder erweiterte Leitungstrassen; sowie die Trassenzustimmung für Telekommunikationslinien. Anträge auf Aufbruchgenehmigung sollen mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn beim ASE eingehen.
Wann ein Gesamttrassenplan benötigt wird. Der koordinierte Gesamttrassenplan (GTP) ist vor allem bei Straßenumgestaltungen und grundhaften Erneuerungen, Erschließungen, Baumaßnahmen Dritter in bestehenden Straßen und Planfeststellungsverfahren relevant. Er führt die vorhandenen und geplanten Leitungen aller beteiligten Betreiber mit der aktuellen oder geplanten Verkehrsanlage in einem gemeinsamen Planstand zusammen.
Planinhalt und Maßstab
Grundlage ist die digitale Stadtgrundkarte. Der Lageplan wird grundsätzlich im Maßstab 1:250 angelegt. Trassen sind mit Betreiberkürzel, Anzahl und Dimension der Leitungen oder Kabel zu beschriften; Straßen, Hausnummern und Blattschnitte müssen eindeutig erkennbar sein. An Engstellen, Querungen und Einmündungen werden vermasste Schnitte im Maßstab 1:100 oder 1:50 benötigt. Sie zeigen horizontale und vertikale Abstände, Überdeckungen, Bestandteile des Straßenraums und den jeweiligen Betriebszustand.
Abstimmung und Freigabe
Alle betroffenen Betreiber erhalten denselben Planstand und bestätigen ihre Zustimmung im Mitzeichnungsfeld. Änderungen werden indexiert und erneut abgestimmt. Die Freigabe des GTP ist dennoch keine Aufbruch- oder Trassengenehmigung: Jeder Betreiber beantragt seine Maßnahme gesondert. Nach der Ausführung ist der Plan als Bestands-GTP fortzuführen. Für die Praxis bedeutet das: Planversionen, Betreiberfreigaben und spätere Einzelanträge müssen konsequent aufeinander abgestimmt sein.
Offizielle Informationen: Stadt Frankfurt am Main – Aufbrüche und Trassen
Hamburg
ALKIS Lageplan und digitaler Aufgrabeprozess
Anwendungsbereich und Antragsarten
Die Hamburger Handreichung bezieht sich auf Aufgrabungen nach dem Hamburgischen Wegegesetz an öffentlichen Wegen und innerstädtischen Abschnitten von Bundesstraßen. Grün- und Erholungsanlagen sowie Telekommunikationslinien nach dem TKG fallen nicht unter diesen konkreten Verfahrensrahmen. Unterschieden werden Aufgrabungen mit Leitungsverlegung (AmL), kleinere Arbeiten an bestehenden Leitungen (AgU) und Aufgrabungen ohne Leitungsverlegung (AoL), etwa Probeaufgrabungen.
Voraussetzungen und Fristen
Eine Aufgrabeerlaubnis setzt ein Wegenutzungsrecht voraus, beispielsweise aus Konzession, Gestattung oder Sondernutzung. Für vollständige AmL-Anträge nennt die Handreichung eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten; für AgU und AoL bis zu zehn Arbeitstage. Bei Gefahr oder einer Versorgungsnotlage darf ausnahmsweise vor Erteilung begonnen werden, der Antrag ist dann unverzüglich nachzureichen. Zusätzliche Zustimmungen oder verkehrsrechtliche Anordnungen bleiben eigenständig erforderlich.
Planunterlagen
Beizufügen ist grundsätzlich ein aktueller digitaler ALKIS-Lageplan im Maßstab 1:500. Er muss nicht nur die eigentliche Aufgrabung zeigen, sondern auch Flächen für Geräte, Aushub und Absperrung, Straße und Hausnummer sowie die betroffenen Verkehrsflächen. Bei Leitungen kommen Endpunkte, Verlauf sowie Lage- und Höhenangaben hinzu. Oberirdische Schaltschränke sind mit verbleibender Gehwegbreite darzustellen; Bäume bis fünf Meter Abstand zum Kronentraufbereich sind mit Standort sowie Stamm- und Kronendurchmesser einzutragen. Eine geschlossene Bauweise und einzelne Start- oder Zielgruben werden gesondert beschrieben.
Leitungsschutz und Abschluss
Die Erlaubnis bestätigt keine Leitungsfreiheit. Vor der Planung ist daher eine Leitungsabfrage erforderlich, zum Beispiel über den Hamburger Onlinedienst ELBE+; bei Unklarheiten können Probeaufgrabungen notwendig werden. Die endgültige Wiederherstellung darf nur durch entsprechend zugelassene Unternehmen erfolgen. Abgeschlossen ist die Aufgrabung erst mit der Übernahme durch die zuständige Behörde.
Offizielle Informationen: Freie und Hansestadt Hamburg – Handreichung zu Aufgrabungen öffentlicher Wege
Köln
Aufgrabungsmeldung mit Lageplan und Beweissicherung
Meldung und Unterlagen
Köln verlangt die Aufgrabungsmeldung mitsamt allen Anlagen mindestens zehn Werktage vor der geplanten Ausführung. Beizufügen ist ein Übersichtsplan im Maßstab zwischen 1:100 und 1:1000. Er soll den exakten Standort, die betroffene Straße, Länge und Breite der Öffnung sowie die berührten Teileinrichtungen des Straßenraums zeigen. Liegt bereits ein Gestattungsvertrag, eine Sondernutzungserlaubnis oder eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung vor, gehört auch diese Unterlage zur Meldung.
VIS-Nummer und Beweissicherung
Nach vollständigem Eingang vergibt das Aufgrabungsmanagement eine VIS-Nummer. Vor Baubeginn dokumentiert der Antragsteller den Ausgangszustand eigenständig. Bei Aufgrabungen über 10 Quadratmetern oder Trassen über 50 Metern ist eine gemeinsame Begehung vorgesehen; der Termin wird nach Erhalt der VIS-Nummer angefragt und in einem Begehungsprotokoll festgehalten. Ohne Beweissicherung geht die Stadt von einem ordnungsgemäßen Ausgangszustand aus
Verkehrsrecht und Ausführung
Erst mit der VIS-Nummer wird beim Amt für Verkehrsmanagement die verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelleneinrichtung eingeholt. Dabei erfolgt auch die zeitliche Koordination mit benachbarten Baustellen. Während der Ausführung gehen Verkehrssicherung und Bauüberwachung auf den Verantwortlichen über; die Stadt verweist insbesondere auf die jeweils aktuelle ZTV A-StB. Terminänderungen oder Stornierungen sind mit dem vorgesehenen Änderungsantrag zu melden.
Fertigstellung und Gewährleistung
Nach Abschluss sind unverzüglich eine Fertigmeldung und gut erkennbare Fotos der vollständig wiederhergestellten Oberfläche einzureichen. Bei mängelfreier Leistung übernimmt die Stadt die Verkehrssicherungspflicht zurück. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine fünfjährige Gewährleistungsfrist; auftretende Mängel sind nach Aufforderung auf eigene Kosten zu beseitigen. Die Aufgrabungs- und Fertigmeldung selbst sind nach Angaben der Stadt gebührenfrei.
Offizielle Informationen: Stadt Köln – Aufgrabungen im öffentlichen Straßenland
Stuttgart
Gemeinsames Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren
Ein Verfahren, zwei fachliche Entscheidungen
Jede Aufgrabung im öffentlichen Straßenraum benötigt die Zustimmung des Tiefbauamts als Straßenbaulastträger. Diese wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis wird Bestandteil der schriftlichen verkehrsrechtlichen Anordnung des Amts für öffentliche Ordnung. Beide Anliegen laufen nach Angaben der Stadt in einem gemeinsamen Verfahrensgang; die technischen Ausführungsregeln bündelt Stuttgart in den Bestimmungen über Aufgrabungen öffentlicher Straßen (BAS 2014).
Antragsweg und Vorlauf
Private Vorhaben, etwa Gehwegüberfahrten oder Hausanschlüsse, werden mit dem städtischen PDF-Antrag eingereicht. Leitungs- und Versorgungsträger sowie öffentliche Auftraggeber nutzen die Online-Anwendung. Für jede Baumaßnahme ist ein eigener Antrag mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn erforderlich. Eine Notmaßnahme ist unverzüglich der Polizei, dem Tiefbauamt und dem Amt für öffentliche Ordnung zu melden und ebenfalls über die Online-Anwendung zu erfassen.
Zusätzliche Flächen und Anlagen
Arbeiten in Grünflächen sind vorab mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt abzustimmen; in Gleisbereichen ist die SSB einzubeziehen. Werden private Rohre, Leitungen oder andere Einbauten dauerhaft in den öffentlichen Straßenraum eingebracht, verlangt die Stadt zusätzlich einen privatrechtlichen Gestattungsvertrag mit dem Tiefbauamt. Lagerflächen, Container oder weitere beanspruchte Verkehrsflächen benötigen einen gesonderten Antrag auf Straßenplatzbenutzung.
Folgerung für die Planung
Lage- und Verkehrszeichenplanung sollten in Stuttgart gemeinsam vorbereitet werden, weil die wegerechtliche Zustimmung und die Verkehrsregelung im selben Prozess zusammenlaufen. Gleichzeitig müssen Sonderbereiche wie Bäume, Grünflächen, Gleise und zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen früh erkannt werden, da sie weitere Beteiligungen auslösen.
Offizielle Informationen: Landeshauptstadt Stuttgart – Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum
München
Sondernutzung und Verkehrsregelung gemeinsam planen
Zwei Erlaubnisse über eine zentrale Stelle
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aufgräbt, Flächen absperrt, Material lagert oder Leitungen verlegt, benötigt in München eine Sondernutzungserlaubnis und eine verkehrsrechtliche Anordnung. Das Mobilitätsreferat dient für beide als zentrale Ansprechstelle. Damit werden die Nutzung des öffentlichen Straßengrunds und die sichere Führung des Verkehrs getrennt bewertet, aber gemeinsam koordiniert.
Pflichtunterlagen
Erforderlich sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular, ein MVAS-Zertifikat für die im Antrag benannte verantwortliche Person vor Ort und ein Verkehrszeichenplan; falls erforderlich kommt ein Markierungsplan hinzu. Bei Einreichung per Post oder im Servicebüro verlangt die Stadt vier Ausfertigungen des Verkehrszeichenplans, bei anderen Einreichungswegen eine. Die Unterlagen müssen anordnungsfähig sein und die konkrete Verkehrsführung nachvollziehbar abbilden.
Bearbeitungszeiten einplanen
Für kleinere Baustellen ohne Eingriff in die Fahrbahn und mit sicher nutzbarer Restbreite auf Geh- oder Radweg nennt die Stadt aktuell bis zu drei Wochen. Mittlere und große Maßnahmen können bis zu acht Wochen beanspruchen. Mehr Zeit ist insbesondere bei Kollisionen mit anderen Nutzungen, zusätzlichen Behördenbeteiligungen, einer Dauer über drei Monaten, Aufgrabungen oder dem Abbau stromversorgter Parkscheinautomaten möglich. Die veröffentlichten Zeitangaben tragen den Stand 24. Juli 2026.
Projektbezogene Zusatzanforderungen
Für Baustellen im Umfeld des Hauptbahnhofs, gegen längerfristigen Stillstand und zur barrierefreien Führung veröffentlicht München ergänzende Vorgaben. Für die technische Leitungsplanung und den Schutz bestehender Anlagen bleiben daneben die Auskünfte der jeweiligen Netzbetreiber maßgeblich. Verkehrszeichen-, Flächen- und Leitungsplanung sollten deshalb auf demselben aktuellen Projektstand beruhen.
Offizielle Informationen: Landeshauptstadt München – Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Berlin
Zuständigkeit nach Straßennetz und Bezirk
Genehmigungen und Zuständigkeit
Auf öffentlichem Straßenland benötigt der Bauherr eine Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Straßen- und Grünflächenamts. Wirken sich die Arbeiten auf den Verkehr aus, braucht das ausführende Unternehmen zusätzlich vor Beginn eine verkehrsrechtliche Anordnung. Für Arbeitsstellen im fließenden Verkehr auf Fahrbahnen des übergeordneten Straßennetzes der Stufen 0 bis III ist die Senatsverwaltung zuständig; andere Arbeitsstellen bearbeiten regelmäßig die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke.
Antrag und Pläne
Der Online-Antrag enthält Lage und zeitlichen Rahmen. Beizufügen ist ein anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan oder, bei Verwendung von RSA-Regelplänen, ein bemaßter Lageplan mit den beantragten Sicherungsmaßnahmen. Das Serviceportal empfiehlt ALKIS-Daten aus dem Geoportal Berlin als Kartenbasis. Im Bereich von Lichtzeichenanlagen muss die Arbeitsstelle einschließlich Sicherung auf einem amtlichen Lageplan der Ampelanlage dargestellt werden.
Weitere Unterlagen und Nutzungsrechte
Abhängig vom Vorhaben können Anwohnerinformationen, Umleitungspläne, Spartenpläne, Gestattungsvereinbarungen, Vollmachten oder Nachweise über bereits erfolgte Abstimmungen verlangt werden. Eingereichte Pläne und Bilder können zur Information der Öffentlichkeit im Internet veröffentlicht werden. Antragsteller müssen deshalb sicherstellen, dass Karten, Bilder und Planhintergründe entsprechend genutzt werden dürfen.
Zeitplanung
Berlin nennt eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von zwei bis sechs Wochen vor Beginn. Bei komplexen Maßnahmen, umfangreichen Abstimmungen oder hohem Antragsaufkommen kann die Prüfung mehrere Monate dauern. Für die Projektvorbereitung sollte deshalb zuerst geklärt werden, welche Behörde zuständig ist und ob Sondernutzung, Verkehrsführung, Ampelplanung und Leitungsbelange zusätzliche Unterlagen erfordern.
Offizielle Informationen: ServicePortal Berlin – Arbeitsstelle sichern und Verkehr regeln
Unterlagen für den Projektstart
Für eine zügige Bearbeitung helfen möglichst genaue Ausgangsdaten. Dazu gehören insbesondere:
- Adresse, Gemarkung oder räumlich markiertes Projektgebiet
- Art und Umfang der geplanten Arbeiten
- voraussichtlicher Ausführungszeitraum
- vorhandene Lage-, Entwurfs- oder Vermessungspläne
- gewünschtes Ausgabeformat für die weitere Planung
- bereits bekannte Vorgaben der zuständigen Stadt oder Gemeinde
Leitungsauskunft und Genehmigung unterscheiden
Eine Leitungsauskunft informiert über die von einem Betreiber gemeldeten Anlagen im angefragten Bereich. Sie ersetzt weder eine Aufgrabeerlaubnis noch eine Sondernutzungserlaubnis oder verkehrsrechtliche Anordnung. Umgekehrt bestätigt eine kommunale Genehmigung nicht automatisch, dass der Untergrund frei von Leitungen ist.
Auch georeferenzierte oder vektorisierte Bestandspläne bleiben von den Informationen der jeweiligen Betreiber abhängig. Schutzanweisungen, Gültigkeitsfristen, örtliche Einweisungen und gegebenenfalls Suchschlitze oder Handschachtung müssen im Projekt berücksichtigt werden.
Was LAO für bundesweite Projekte übernimmt
Zuständige Netzbetreiber ermitteln
LAO prüft das Projektgebiet und ermittelt die dort infrage kommenden Netzbetreiber. Die Recherche stützt sich auf mehr als 19.200 erfasste Betreiber und zuständige Stellen.
Leitungsauskünfte gebündelt einholen
Wir stellen die Anfragen über die jeweils vorgesehenen Portale und Kontaktwege, dokumentieren den Bearbeitungsstand und verfolgen offene Rückmeldungen nach.
Rückläufe nachvollziehbar ordnen
Eingegangene Pläne, Schreiben und Nutzungshinweise werden dem jeweiligen Betreiber und Gewerk zugeordnet. Dadurch bleiben Plan und zugehörige Bedingungen gemeinsam auffindbar.
Bestandspläne mit LAO MAP aufbereiten
Auf Wunsch georeferenzieren und vektorisieren wir geeignete Bestandsunterlagen. Unterschiedliche Planquellen können dadurch auf einer gemeinsamen räumlichen Grundlage dargestellt und in der weiteren Planung leichter verglichen werden.
Projektbezogene Übergabe
Die aufbereiteten Unterlagen bilden eine strukturierte Arbeitsgrundlage für das verantwortliche Planungsbüro. Maßstab, Layerstruktur, Plankopf und weitere kommunale Vorgaben werden anschließend entsprechend dem Projektort und dem konkreten Verfahren umgesetzt.
Häufige Fragen
Nein. Frankfurt veröffentlicht eine besonders konkrete Zeichenvorschrift für Trassenpläne und Gesamttrassenpläne. Andere Städte definieren stattdessen eigene Antragsunterlagen, Lageplananforderungen, technische Aufgrabungsbestimmungen oder digitale Verfahren
Ein koordinierter Gesamttrassenplan stellt vorhandene und geplante Trassen verschiedener Betreiber in einer gemeinsamen Planung dar. Er dient der Abstimmung zwischen den Beteiligten und der zuständigen Behörde.
Nein. Ob ein Gesamttrassenplan erforderlich ist und wie er aufgebaut sein muss, richtet sich nach dem Projekt, der zuständigen Behörde und den örtlichen Vorgaben.
Nein. Genehmigungen und Zustimmungen erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden. LAO unterstützt bei der Beschaffung und digitalen Aufbereitung der Leitungsauskünfte, die für Planung und Antrag benötigt werden.
Mit LAO-MAP können geeignete Planunterlagen georeferenziert und vektorisiert werden. Dadurch entsteht eine gemeinsame räumliche Darstellung für die weitere Projektbearbeitung.
Der erforderliche Maßstab hängt von der Stadt und dem Verfahren ab. Frankfurt verwendet für den GTP grundsätzlich 1:250. Hamburg nennt für den Aufgrabeantrag grundsätzlich 1:500. Köln akzeptiert je nach Maßnahme einen Bereich von 1:100 bis 1:1000.
Die Anfrage sollte möglichst früh erfolgen. Rückmeldezeiten unterscheiden sich je nach Betreiber. Zusätzlich muss Zeit für Rückfragen, Planaufbereitung und kommunale Abstimmungen eingeplant werden.
Ja. Eine Aufgrabungs- oder Sondernutzungserlaubnis ersetzt die Auskunft der zuständigen Leitungsbetreiber nicht. Vor dem Eingriff müssen die vorhandenen Anlagen projektbezogen erkundet werden.
Hinweis:
Kommunale Vorgaben, Zuständigkeiten und Antragsverfahren können sich ändern. Verbindlich sind die aktuellen Informationen und Entscheidungen der jeweils zuständigen Behörde.
Stand September 2026